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Fischtöter

Wer einen Fisch entnimmt, trägt Verantwortung: Er muss ihn schnell und schmerzarm töten. Das schreibt der Gesetzgeber vor, und der Fischtöter ist dafür das zentrale Werkzeug. Dieser Guide zeigt das zweistufige Verfahren aus Betäuben und Töten Schritt für Schritt, die Sonderregel beim Aal und den rechtlichen Rahmen im DACH-Raum.

Von der Redaktion Stand: Juli 2026
Fischtöter fürs Raubfischangeln
Das Wichtigste in Kürze

Ein entnommener Fisch muss waidgerecht getötet werden - in Deutschland verlangt das Tierschutzrecht ein zweistufiges Verfahren, denn Wirbeltiere dürfen nie ohne vorherige Betäubung getötet werden. Zuerst betäubt man den Fisch mit einem kräftigen Schlag des Fischtöters (Priest) knapp hinter die Augen auf die Schädeldecke; betäubt ist er, wenn er zittert und der Augenreflex ausbleibt. Unmittelbar danach folgt das Töten durch Entbluten - ein Herzstich (das Herz liegt kurz vor dem Ansatz der Brustflossen) oder ein Kiemenschnitt. Die wichtige Ausnahme ist der Aal: Er wird ohne vorherige Betäubung durch einen die Wirbelsäule dicht hinter dem Kopf durchtrennenden Stich getötet und sofort ausgenommen. Werkzeug sind ein Fischtöter und ein scharfes Messer. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln - vor Ort prüfen. Grundsatz: nur verwertbare, maßige Fische entnehmen, geschonte und untermaßige schonend zurücksetzen.

zweistufig
Pflicht in DE erst betäuben, dann töten
hinter die Augen
der Schlag auf die Schädeldecke, kräftig
Aal: Sonderregel
Stich hinter dem Kopf Wirbelsäule durchtrennen, ausnehmen

Zum Angeln gehört die Verantwortung für den Fang. Wer einen Fisch behält, muss ihn schnell und schmerzarm töten - das ist nicht nur eine Frage des Anstands, sondern gesetzlich geregelt. Der Fischtöter ist dafür das zentrale Werkzeug. Dieser Guide zeigt das vorgeschriebene Verfahren Schritt für Schritt, die Sonderfälle und den rechtlichen Rahmen.

Warum betäuben und töten Pflicht ist

In Deutschland dürfen Wirbeltiere - und dazu zählen Fische - niemals ohne vorherige Betäubung getötet werden. Daraus folgt ein zweistufiges Verfahren: erst betäuben, dann töten. Beide Schritte müssen unmittelbar aufeinander folgen, damit der Fisch nicht wieder zu Bewusstsein kommt. Grundlage ist das Tierschutzrecht; die nötige Sachkunde weist man mit der bestandenen Fischerprüfung nach.

Der erste Grundsatz steht aber schon vor dem Töten: Man entnimmt nur maßige, verwertbare Fische. Geschonte, untermaßige oder Fische, die man nicht verwerten will, werden gar nicht erst getötet, sondern schonend zurückgesetzt - wie das geht, steht im Handling-Guide.

Schritt 1: Betäuben

Der Fisch wird mit einem kräftigen Schlag des Fischtöters knapp hinter die Augen auf die Schädeldecke betäubt - dort sitzt das Gehirn. Der Schlag muss beim ersten Mal sitzen und darf nicht zu zaghaft sein.

Ob die Betäubung erfolgreich war, zeigt eine einfache Kontrolle: Der Fisch zittert und der Augenreflex bleibt aus - die Augen stehen starr, statt sich zu drehen, wenn man den Fisch bewegt. Bleibt der Fisch aktiv, wird sofort noch einmal geschlagen. Erst wenn die Betäubung sicher eingetreten ist, folgt der zweite Schritt.

Schritt 2: Töten durch Entbluten

Unmittelbar nach der Betäubung wird der Fisch getötet, indem man ihn entbluten lässt. Zwei Wege sind üblich:

  • Herzstich: Das Herz liegt unmittelbar vor dem Ansatz der Brustflossen. Ein gezielter Stich mit dem Messer dorthin lässt den Fisch rasch ausbluten.
  • Kiemenschnitt: Das Messer wird unterhalb eines Kiemendeckels angesetzt und zur Kehle geführt, sodass die großen Kiemengefäße durchtrennt werden.

Beides setzt ein scharfes Messer voraus - ein stumpfes Messer ist am Wasser eine Quälerei für den Fisch und eine Gefahr für den Angler.

Die Sonderfälle: Aal und Plattfisch

Nicht jeder Fisch wird nach dem Standardverfahren getötet:

  • Aal: Er wird nach der Tierschutz-Schlachtverordnung durch einen die Wirbelsäule dicht hinter dem Kopf durchtrennenden Stich getötet und sofort ausgenommen - ohne vorherige Betäubung, weil ein Aal nach einem normalen Schlag oft weiter aktiv bleibt. Warum der Aal so eine Sonderrolle spielt, hängt mit seinem zähen Stoffwechsel zusammen.
  • Plattfisch: Ein Plattfisch wird durch einen schnellen Schnitt getötet, der Kehle und Wirbelsäule durchtrennt.

Der Fischtöter als Werkzeug

Der Fischtöter - auch Priest oder Totschläger genannt - ist ein kurzer, schwerer Schlagstock aus Holz, Metall oder Kunststoff mit einem gewichtigen Kopf. Er muss schwer genug sein, um den Fisch mit einem Schlag sicher zu betäuben; ein zu leichtes Modell führt zu Fehlschlägen und unnötigem Leid. Dazu gehört immer ein scharfes, rostfreies Messer für den tötenden Stich und das anschließende Ausnehmen. Beide gehören zusammen mit Kescher, Hakenlöser und Maßband in die waidgerechte Grundausstattung - die Zubehör-Übersicht fasst sie zusammen.

Österreich und die Schweiz

Das beschriebene Verfahren gilt für Deutschland. In Österreich und der Schweiz regeln eigene fischereirechtliche Bestimmungen das Töten - die Grundsätze (betäuben, dann töten; Aal gesondert) sind ähnlich, die Details unterscheiden sich je Bundesland und Kanton. Vor dem Angeln die jeweilige Gewässerordnung und das Landes- bzw. Kantonsrecht prüfen. Überall gilt: erst den Fisch töten, den man behält, dann in Ruhe den Haken lösen.

Häufige Fragen zu Fischtöter

Wie tötet man einen Fisch waidgerecht?

In Deutschland gilt ein zweistufiges Verfahren, denn Wirbeltiere dürfen nie ohne vorherige Betäubung getötet werden. Zuerst betäubt man den Fisch mit einem kräftigen Schlag des Fischtöters knapp hinter die Augen auf die Schädeldecke. Unmittelbar danach folgt das Töten durch Entbluten: ein Herzstich - das Herz liegt kurz vor dem Ansatz der Brustflossen - oder ein Kiemenschnitt, bei dem das Messer unterhalb eines Kiemendeckels angesetzt und zur Kehle geführt wird. Betäuben und Töten müssen ohne Verzögerung aufeinander folgen.

Woran erkenne ich, dass der Fisch betäubt ist?

Ein erfolgreich betäubter Fisch zittert und zeigt keinen Augenreflex mehr - die Augen bleiben starr stehen, statt sich zu drehen, wenn man den Fisch bewegt. Erst wenn diese Betäubung sicher eingetreten ist, folgt der tötende Stich oder Schnitt. Bleibt der Fisch nach dem Schlag aktiv, wird sofort noch einmal betäubt; ein halb betäubter Fisch darf nicht getötet werden.

Warum wird der Aal anders getötet?

Der Aal ist die große Ausnahme. Nach der Tierschutz-Schlachtverordnung wird er durch einen die Wirbelsäule dicht hinter dem Kopf durchtrennenden Stich getötet und sofort ausgenommen - ohne die sonst vorgeschriebene vorherige Betäubung, weil ein Aal nach einem normalen Betäubungsschlag oft weiter aktiv bleibt. Sein zäher Stoffwechsel macht das übliche Verfahren unzuverlässig.

Ist ein Fischtöter Pflicht?

Wer Fische entnimmt, muss sie waidgerecht töten können - an vielen Gewässern ist der Fischtöter deshalb ausdrücklich Teil der vorgeschriebenen Ausrüstung, zusammen mit einem Messer. Die nötige Sachkunde erwirbt man in Deutschland mit der bestandenen Fischerprüfung. Ohne Fischtöter und Messer sollte man keinen Fisch entnehmen - man könnte ihn dann nicht schnell und schmerzarm töten.

Quellen

Stand der Angaben: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.