Der Hecht ist im Frühjahr während der Laichzeit geschont. Schonzeit und Mindestmaß legt jedes Bundesland selbst fest: Das Mindestmaß liegt meist bei 45 oder 50 cm (Spanne 40 cm in Niedersachsen bis 60 cm in Bremen), die Schonzeit beginnt je nach Land zwischen Anfang Januar (Berlin) und Mitte Februar und endet zwischen Ende März und Ende Mai. Am längsten dauert sie in Hamburg und im Saarland (bis 31. Mai); in Hamburg und Hessen gilt zudem ein Entnahmefenster, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in Binnengewässern gar keine gesetzliche Schonzeit. Verbindlich ist immer die Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes - der Bewirtschafter des Gewässers darf strengere Werte festlegen, niemals lockerere.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 15.02. - 15.05. | 50 cm | Landesfischereiverordnung (LFischVO) BW, § 1 Stand: Fassung 2022 Im Main abweichend: 01.02.-30.04. Bewirtschafter können strengere Werte festlegen. |
| Bayern | 15.02. - 30.04. | 50 cm | Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage Stand: in Kraft ab 01.06.2025 Bewirtschafter können strenger sein. |
| Berlin | 01.01. - 30.04. | 45 cm | Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Stand: geändert 27.10.2025 |
| Brandenburg | 01.02. - 31.03. | 45 cm | Fischereiordnung Brandenburg (BbgFischO), § 2 + Anlage Stand: Stand 2024 Gilt für die Handangel. Bewirtschafter können strenger sein. |
| Bremen | 01.02. - 15.05. | 60 cm | Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3/§ 4 Stand: Fassung 2011 In der Schonzeit sind Spinnfischen und Köderfischangeln verboten. |
| Hamburg | 01.02. - 31.05. | 45 cm | HmbFAnGDVO, Anlage 1/2 Stand: Stand 2022 Entnahmefenster 45-75 cm: Hechte über 75 cm sind zurückzusetzen. Tageslimit 2. |
| Hessen | 01.02. - 15.04. | 50 cm | Hessische Fischereiverordnung (HFischV), § 2 Stand: Fassung 14.04.2023 Entnahmemaß 50-90 cm: Hechte über 90 cm sind zurückzusetzen. |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Schonzeit | 45 cm | Binnenfischereiverordnung M-V (BiFVO M-V), § 4/§ 5 Stand: Stand 2011 Binnengewässer: keine gesetzliche Schonzeit (Hecht in § 5 nicht gelistet); Bewirtschafter legen oft eine fest. Küste/Bodden: 01.03.-30.04., 50 cm (Küstenfischereiverordnung). |
| Niedersachsen | 01.02. - 15.04. | 40 cm | Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 3/§ 4 Stand: Fassung 1989 Gilt für Binnengewässer; an der Küste und bei vielen Vereinen abweichend (oft strenger). |
| Nordrhein-Westfalen | 15.02. - 30.04. | 45 cm | Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO) Stand: Fassung 09.12.2025 |
| Rheinland-Pfalz | 01.02. - 15.04. | 50 cm | Landesfischereiordnung RLP, § 20 (Schonzeit) / § 17 (Mindestmaß) Stand: zuletzt geänd. 2021 Auf vielen Gewässern (Rhein, Mosel, Lahn, Nahe) ist der Hecht durch die allgemeine Frühjahrsschonzeit faktisch bis 31.05. geschützt. |
| Saarland | 15.02. - 31.05. | 50 cm | Landesfischereiordnung Saarland (LFO), § 2/§ 4 Stand: Fassung 05.02.2020 |
| Sachsen | 01.02. - 30.04. | 50 cm | Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage zu § 2 Abs. 1 Stand: Fassung 22.04.2022 |
| Sachsen-Anhalt | 15.02. - 30.04. | 50 cm | Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA), § 3/§ 4 Stand: geltende Fassung |
| Schleswig-Holstein | 15.02. - 15.04. | 45 cm | Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1 Stand: Anlage gültig ab 09.07.2021 Binnengewässer; an der Küste abweichend. |
| Thüringen | 15.02. - 30.04. | 50 cm | Ausführungsverordnung Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO 2020), § 1 Stand: vom 11.08.2020 Die geltende ThürFischAVO 2020 schreibt 50 cm vor (nicht mehr 45 cm der aufgehobenen Fassung von 1994). |
Diese Angaben geben den Stand der jeweiligen Landes-Fischereiverordnung wieder und dienen der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Verordnung des Bundeslandes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.
Warum hat der Hecht eine Schonzeit?
Die Schonzeit schützt den Hecht in seiner empfindlichsten Phase - der Laichzeit. Hechte laichen im zeitigen Frühjahr, sobald sich das flache Wasser auf etwa 9 Grad erwärmt, und heften ihre Eier als Krautlaicher an überflutete Wasserpflanzen. Genau dann stehen die laichbereiten Fische dicht gedrängt im Flachwasser und wären besonders leicht zu fangen. Das Fangverbot in dieser Zeit sichert den Nachwuchs und damit den Bestand.
Weil sich das Laichgeschehen mit dem Klima von Region zu Region verschiebt, legt jedes Bundesland eigene Termine fest - im kühleren Nordosten und im milderen Südwesten beginnt und endet die Laichzeit nicht am selben Tag.
Wer legt Schonzeit und Mindestmaß fest?
Fischerei ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland regelt Schonzeit und Mindestmaß in seiner eigenen Fischereiverordnung oder -ordnung - daher die Unterschiede in der Tabelle oben. Diese Landeswerte sind aber nur die Untergrenze: Der Bewirtschafter eines Gewässers (Verein, Pächter, Fischereibetrieb) darf jederzeit strengere Regeln festlegen, etwa ein höheres Mindestmaß, ein Entnahmefenster oder eine längere Schonzeit. Lockerere Regeln sind dagegen nie zulässig.
Praktisch heißt das: Die Tabelle nennt den gesetzlichen Rahmen Ihres Bundeslandes - die letzte verbindliche Auskunft steht in der Gewässerordnung des konkreten Reviers. Ein Sonderfall sind die Küsten- und Boddengewässer: Dort gelten eigene Küstenfischereiverordnungen, die von den Binnenwerten abweichen.
Was tun mit einem Hecht in der Schonzeit oder unter Maß?
Ein Hecht, der während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß an den Haken geht, wird sofort schonend zurückgesetzt. Haken Sie ihn möglichst im Wasser ab, fassen Sie ihn nur mit nassen Händen oder im gummierten Kescher an und halten Sie die Zeit an der Luft so kurz wie möglich. Wie das Handling im Detail funktioniert - Kescher, Kiemengriff, tief sitzende Haken - steht im großen Hecht-Guide. Wer die Schonzeit kennt und respektiert, sorgt dafür, dass auch in den nächsten Jahren kapitale Hechte im Gewässer stehen.
Häufige Fragen zur Schonzeit des Hecht
Wann hat der Hecht Schonzeit?
Die Schonzeit fällt in die Laichzeit im Frühjahr. Sie beginnt je nach Bundesland zwischen dem 1. Januar (Berlin) und dem 15. Februar und endet zwischen Ende März und dem 31. Mai. Das genaue Fenster legt jedes Bundesland in seiner Fischereiverordnung fest - die Tabelle oben zeigt alle 16 Länder mit Quelle.
Wie groß muss ein Hecht sein, damit man ihn entnehmen darf?
Das Mindestmaß liegt in den meisten Bundesländern bei 45 oder 50 cm - am niedrigsten in Niedersachsen (40 cm), am höchsten in Bremen (60 cm). In Hamburg (45-75 cm) und Hessen (50-90 cm) gilt ein Entnahmefenster, große Hechte müssen also zurückgesetzt werden. Maßgeblich ist die Verordnung Ihres Bundeslandes; viele Vereine setzen strengere Werte an. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Darf ich in der Schonzeit gezielt auf Hecht angeln?
Nein. Während der Schonzeit darf dem Hecht nicht gezielt nachgestellt werden. Ein unbeabsichtigt gefangener Hecht (Beifang) wird sofort und möglichst schonend wieder zurückgesetzt - am besten im Wasser abgehakt, mit nassen Händen und kurzer Luftzeit.
Welches Bundesland hat die längste Hechtschonzeit?
Am längsten geschützt ist der Hecht in Hamburg (1. Februar bis 31. Mai) und im Saarland (15. Februar bis 31. Mai) - rund vier Monate. Deutlich kürzer ist die Schonzeit in Brandenburg (1. Februar bis 31. März). In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in Binnengewässern gar keine gesetzliche Schonzeit - dort regeln das die Bewirtschafter.
Gilt die Schonzeit auch an der Küste und in den Bodden?
Nicht zwangsläufig. Für Küstengewässer gelten eigene Verordnungen, die von den Binnenregeln abweichen. In Mecklenburg-Vorpommern beginnt die Hechtschonzeit in den Küsten- und Boddengewässern üblicherweise am 1. März. Prüfen Sie für Küstenreviere immer die jeweilige Küstenfischereiverordnung.