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Fischereiverordnungen ändern sich, und trotz sorgfältiger Prüfung kann uns etwas entgehen. Wenn Ihnen eine veraltete Schonzeit, ein falsches Mindestmaß, ein überholter Bewirtschafter oder ein toter Link auffällt, hilft uns das sehr. Am besten mit einem kurzen Beleg - etwa dem Link zur aktuellen Landesverordnung oder zur Bewirtschafter-Seite. So können wir die Angabe prüfen und zeitnah korrigieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft zu einzelnen Gewässern geben können. Maßgeblich ist stets die geltende Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes bzw. Kantons sowie die Lizenzbestimmung des Reviers - im Zweifel fragen Sie bitte direkt beim zuständigen Bewirtschafter oder der Behörde nach.
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