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Schonzeit & Mindestmaß

Hecht-Schonzeit in Bayern

Die Schonzeit für Hecht in Bayern läuft vom 15. Februar bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Hecht nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: in Kraft ab 01.06.2025
Schonzeit
15. Februar bis 30. April
Mindestmaß
50 cm
Stand
in Kraft ab 01.06.2025
Wichtig für Bayern: Bewirtschafter können strenger sein.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Hecht während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Hecht-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Hecht in Bayern Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Bayern dauert vom 15. Februar bis 30. April. Maßgeblich ist die Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage.

Wie groß muss ein Hecht in Bayern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Bayern 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Hecht-Schonzeit an bekannten Gewässern in Bayern

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Chiemsee See · Chiemgau (Oberbayern)
    Schonzeit: 15.02.-30.04. (Landeswert) | Mindestmaß: 55 cm |Limit: 3 Raubfische/Tag
    Schonmaß 55 cm - strenger als der Landeswert (50 cm). Boot nur mit Muskelkraft, Angelsaison bis 31.10.
  • Starnberger See See · Fünfseenland (Oberbayern)
    Schonzeit: 15.02.-30.04. (Landeswert; Saison ab 01.04.) | Mindestmaß: 50 cm
    Pflicht-Erlaubnisschein der Genossenschaft; die genauen Schonzeit-Daten sind verbindlich auf dem Erlaubnisschein angegeben.
  • Ammersee See · Fünfseenland (Oberbayern)
    Schonzeit: siehe Erlaubnisschein | Mindestmaß: siehe Erlaubnisschein (mind. 50 cm)
    Keine öffentliche Gewässerordnung online - die Werte gelten verbindlich über den Erlaubnisschein der Genossenschaft, mindestens aber der Landeswert (15.02.-30.04. / 50 cm).
    Bewirtschafter: Fischereigenossenschaft Ammersee
  • Waginger See See · Lkr. Traunstein (Oberbayern)
    Schonzeit: 15.02.-25.04. | Mindestmaß: 60 cm |Limit: 2 Hecht+Zander/Tag
    Schonmaß 60 cm und Schonzeit-Ende 25.04. - strenger als der Landeswert. Angelsaison 01.05.-31.10.
  • Forggensee Stausee · Ostallgäu bei Füssen (Schwaben)
    Schonzeit: Hecht erst ab 01.05. (Saisonsperre 01.01.-31.03.) | Mindestmaß: siehe Erlaubnisschein (mind. 50 cm) |Limit: 2 Edelfische/Tag
    Stausee mit Winterabsenkung; Raubfischangeln erst ab 01.05. Das konkrete Hecht-Schonmaß steht nur im Erlaubnisschein.
  • Großer Brombachsee Stausee · Fränkisches Seenland (Mittelfranken)
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 60 cm |Limit: 1 Hecht/Zander pro Tag (Jahreslimit 10)
    60 cm und Schonzeit bis 31.05. - deutlich strenger als der Landeswert. In der Schonzeit ist Spinn- und Köderfischfischen verboten.
  • Altmühlsee Stausee · Fränkisches Seenland bei Gunzenhausen (Mittelfranken)
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 60 cm |Limit: 1 Hecht/Zander pro Tag (Jahreslimit 10)
    Gleiche Verbandsregeln wie der Brombachsee (60 cm, bis 31.05.). Nachtangeln von 0 bis 5 Uhr verboten.
  • Rothsee Stausee · Fränkisches Seenland, Lkr. Roth (Mittelfranken)
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 60 cm |Limit: 1 Hecht/Zander pro Tag (Jahreslimit 10)
    Gleiche Verbandsregeln (60 cm, bis 31.05.). Am Großen Rothsee ist das Angeln ab 01.11. wegen Wasserabsenkung untersagt; Bootsfischen ganzjährig verboten.
  • Donau (bayerischer Abschnitt) Fluss · Schwaben über Regensburg bis Passau
    Schonzeit: je Strecke verschieden (mind. 15.02.-30.04.) | Mindestmaß: meist 50 cm (Landeswert)
    Kein einheitlicher Wert - die Donau ist in viele Vereinsstrecken mit eigenem Erlaubnisschein geteilt. Beispiel Anglerbund Regensburg: Raubfisch-Schonzeit bis 31.05. Maßgeblich ist der jeweilige Erlaubnisschein.
  • Lech (mit Staustufen) Fluss · Schwaben/Oberbayern, Füssen bis Donaumündung
    Schonzeit: je Staustufe verschieden (Bsp. Augsburg 15.02.-30.04.) | Mindestmaß: meist 50 cm |Limit: Bsp. Augsburg: 2 Hechte/Tag
    Kein einheitlicher Wert - jede Staustufe hat einen eigenen Verein. Beim Lechfischereiverein Augsburg gilt der Landeswert (15.02.-30.04. / 50 cm).