Schwarzenbachtalsperre
Die Schwarzenbachtalsperre im Nordschwarzwald ist derzeit ein Sonderfall: Wegen der geplanten Entleerung zur Staumauer-Sanierung sind seit April 2025 alle Schonzeiten und Schonmaße aufgehoben. Was das bedeutet und welche Regeln regulär gelten.
- Typ
- Talsperre
- Lage
- Nordschwarzwald, Murgtal (Forbach, Lkr. Rastatt)
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Raubfischarten
- 1
Die Schwarzenbachtalsperre liegt im Nordschwarzwald im Murgtal bei Forbach (Landkreis Rastatt) und wird von der Pachtgemeinschaft Schwarzenbachtalsperre bewirtschaftet. Aktuell (Stand 2025/26) besteht eine wichtige Ausnahmesituation: Wegen der geplanten Entleerung zur Staumauer-Sanierung sind seit dem 1. April 2025 alle Schonzeiten und Schonmaße aufgehoben. Das ist eine seltene Situation - man sollte vor dem Angeln aber unbedingt den aktuellen Stand prüfen, da sich das jederzeit ändern kann. Regulär (außerhalb dieser Ausnahme) gelten ein Mindestmaß von 50 cm, eine Schonzeit vom 15. Februar bis 15. Mai und ein Tageslimit von 3 Edelfischen. Die Werte für die einzelnen Edelfischarten und der aktuelle Status stehen in den Bestimmungen der Pachtgemeinschaft.
Eine Talsperre im Ausnahmezustand
Die Schwarzenbachtalsperre im Nordschwarzwald, im Murgtal bei Forbach, ist derzeit ein Sonderfall unter den Angelgewässern. Wegen der geplanten Entleerung zur Staumauer-Sanierung hat die Pachtgemeinschaft Schwarzenbachtalsperre seit dem 1. April 2025 alle Schonzeiten und Schonmaße aufgehoben. Das ist eine seltene, zeitlich begrenzte Situation. Wer hier angeln möchte, sollte deshalb unbedingt vorab den aktuellen Stand prüfen - die Regeln und die Befischbarkeit ändern sich mit dem Fortschritt der Sanierung.
Welche Raubfische die Talsperre führt
- Der Barsch gehört zu den Edelfischen, die die reguläre 3-Fisch-Regel schützt.
- Dazu zählen als Edelfische auch Hecht, Zander und die Forelle.
- Den genauen aktuellen Bestand und Status klärt man bei der Pachtgemeinschaft.
Angeln an der Schwarzenbachtalsperre
Bewirtschafter ist die Pachtgemeinschaft Schwarzenbachtalsperre. Derzeit sind wegen der geplanten Entleerung alle Schonzeiten und Schonmaße aufgehoben (seit 1. April 2025) - regulär gelten 50 cm Mindestmaß, Schonzeit 15. Februar bis 15. Mai und 3 Edelfische pro Tag. Vor dem Angeln ist der aktuelle Stand unbedingt zu prüfen.
Die Regeln vor dem Angeln prüfen
An der Schwarzenbachtalsperre ist zuerst der aktuelle Sanierungs-/Regelstand zu prüfen, dann gelten regulär die Edelfisch-Werte. Die gewässerspezifischen Angaben stehen in der Tabelle unten; den Landesrahmen geben die Schonzeiten in Baden-Württemberg. Verbindlich sind immer die aktuellen Bestimmungen der Pachtgemeinschaft.
Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits am Schwarzenbachtalsperre
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Fanglimit |
|---|---|---|---|
| Hecht Schonzeit Baden-Württemberg → | 15.02.-15.05. (regulär) | 50 cm (regulär) | 3 Edelfische/Tag |
Besonderheiten am Schwarzenbachtalsperre
- Hecht: Aktuell (Stand 2025/26): Wegen geplanter Entleerung zur Staumauer-Sanierung sind seit 01.04.2025 alle Schonzeiten und Schonmaße aufgehoben - vor dem Angeln den aktuellen Stand prüfen.
Die Regeln am Schwarzenbachtalsperre setzt Pachtgemeinschaft Schwarzenbachtalsperre. Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.
Häufige Fragen zum Schwarzenbachtalsperre
Warum sind an der Schwarzenbachtalsperre die Schonzeiten aufgehoben?
Wegen der geplanten Entleerung der Talsperre zur Staumauer-Sanierung. Seit dem 1. April 2025 sind deshalb alle Schonzeiten und Schonmaße aufgehoben - eine Ausnahmesituation, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Fische bei einer Entleerung ohnehin umgesetzt oder entnommen werden müssen. Das ist selten und zeitlich begrenzt. Man sollte vor dem Angeln unbedingt den aktuellen Stand bei der Pachtgemeinschaft Schwarzenbachtalsperre prüfen, da sich die Lage ändern kann.
Welche Regeln gelten regulär an der Schwarzenbachtalsperre?
Außerhalb der aktuellen Ausnahmesituation gelten regulär ein Mindestmaß von 50 cm, eine Schonzeit vom 15. Februar bis 15. Mai und ein Tageslimit von 3 Edelfischen. Derzeit (seit 1. April 2025) sind diese Schonzeiten und Schonmaße wegen der geplanten Entleerung zur Staumauer-Sanierung aber aufgehoben. Wer angeln will, muss den aktuellen Stand prüfen, um zu wissen, welche Regeln gerade gelten. Bewirtschafter ist die Pachtgemeinschaft Schwarzenbachtalsperre.
Kann man an der Schwarzenbachtalsperre derzeit angeln?
Das hängt vom aktuellen Stand der Sanierungsplanung ab - die Talsperre soll zur Staumauer-Sanierung entleert werden, und seit dem 1. April 2025 sind alle Schonzeiten und Schonmaße aufgehoben. Ob und wie befischt werden kann, ändert sich mit dem Fortschritt der Arbeiten. Deshalb ist es zwingend, vor einer Anreise den aktuellen Stand bei der Pachtgemeinschaft Schwarzenbachtalsperre zu prüfen. Regulär gelten 50 cm Mindestmaß, Schonzeit 15. Februar bis 15. Mai und 3 Edelfische pro Tag.