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Schonzeit & Mindestmaß

Döbel-Schonzeit in Bremen

In Bremen gibt es für den Döbel in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 30 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2026
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
30 cm
Rechtsgrundlage
fischlexikon.eu - Bremen
Stand
2026
Wichtig für Bremen: Mindestmaß 30 cm, keine Schonzeit.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Döbel während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Döbel-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Döbel in Bremen Schonzeit?

In Bremen besteht für den Döbel in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (fischlexikon.eu - Bremen). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Döbel in Bremen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Bremen 30 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.