Huchen-Schonzeit in Baden-Württemberg
Die Schonzeit für Huchen in Baden-Württemberg läuft vom 1. Februar bis 31. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 70 cm. In dieser Zeit darf dem Huchen nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Februar bis 31. Mai
- Mindestmaß
- 70 cm
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO), § 1
- Stand
- Fassung 2022
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Huchen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Huchen-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Huchen in Baden-Württemberg Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Baden-Württemberg dauert vom 1. Februar bis 31. Mai. Maßgeblich ist die Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO), § 1.
Wie groß muss ein Huchen in Baden-Württemberg sein?
Das Mindestmaß beträgt in Baden-Württemberg 70 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.