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Schonzeit & Mindestmaß

Huchen-Schonzeit in Bayern

Die Schonzeit für Huchen in Bayern läuft vom 15. Februar bis 30. Juni. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 90 cm. In dieser Zeit darf dem Huchen nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: AVBayFiG, Stand 2025
Schonzeit
15. Februar bis 30. Juni
Mindestmaß
90 cm
Stand
AVBayFiG, Stand 2025
Wichtig für Bayern: Gilt nur im Donau-Einzugsgebiet. Schonzeit-Ende seit 2023 30.06. (früher 31.05.).

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Huchen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Huchen-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Huchen in Bayern Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Bayern dauert vom 15. Februar bis 30. Juni. Maßgeblich ist die Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage.

Wie groß muss ein Huchen in Bayern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Bayern 90 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.