Huchen-Schonzeit in Bayern
Die Schonzeit für Huchen in Bayern läuft vom 15. Februar bis 30. Juni. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 90 cm. In dieser Zeit darf dem Huchen nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 15. Februar bis 30. Juni
- Mindestmaß
- 90 cm
- Rechtsgrundlage
- Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage
- Stand
- AVBayFiG, Stand 2025
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Huchen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Huchen-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Huchen in Bayern Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Bayern dauert vom 15. Februar bis 30. Juni. Maßgeblich ist die Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage.
Wie groß muss ein Huchen in Bayern sein?
Das Mindestmaß beträgt in Bayern 90 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.