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Schonzeit & Mindestmaß

Quappe-Schonzeit in Rheinland-Pfalz

Der Quappe ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2024
Schonzeit
ganzjährig geschützt
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
2024
Wichtig für Rheinland-Pfalz: Ganzjährig geschont - keine Entnahme.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Quappe während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Quappe-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Quappe in Rheinland-Pfalz Schonzeit?

In Rheinland-Pfalz besteht für den Quappe in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (beute-fieber.de - Schonzeiten Rheinland-Pfalz (nach LFischVO RLP)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Quappe in Rheinland-Pfalz sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Rheinland-Pfalz nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.