raubfischmagazin
Schonzeiten & Mindestmaße

Schonzeiten in Rheinland-Pfalz

Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für 12 Raubfischarten in Rheinland-Pfalz - quellenbelegt und mit Stand. Für die Details je Art (mit Gewässer-Besonderheiten) auf die Fischart klicken.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen kann. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Raubfische haben in Rheinland-Pfalz eine Schonzeit?

In Rheinland-Pfalz gelten unter anderem für Hecht, Zander, Forelle, Aland, Bachforelle, Quappe gesetzliche Schonzeiten. Die genauen Zeiträume und Mindestmaße stehen in der Tabelle oben, jeweils mit Rechtsgrundlage.

Gelten die Landeswerte auch am Vereinsgewässer?

Die Werte auf dieser Seite sind die gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz. Der Bewirtschafter eines Gewässers (Verein, Genossenschaft) kann in seiner Gewässerordnung strengere Schonzeiten oder Mindestmaße festlegen - im Zweifel gilt der Erlaubnisschein des Reviers.