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Schonzeit & Mindestmaß

Zander-Schonzeit in Rheinland-Pfalz

Die Schonzeit für Zander in Rheinland-Pfalz läuft vom 15. März bis 15. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 45 cm. In dieser Zeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: aktuelle Fassung
Schonzeit
15. März bis 15. Mai
Mindestmaß
45 cm
Stand
aktuelle Fassung
Wichtig für Rheinland-Pfalz: In der Lahn abweichend: 01.04.-31.05.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Zander in Rheinland-Pfalz Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Rheinland-Pfalz dauert vom 15. März bis 15. Mai. Maßgeblich ist die Landesfischereiordnung RLP (FischGDV).

Wie groß muss ein Zander in Rheinland-Pfalz sein?

Das Mindestmaß beträgt in Rheinland-Pfalz 45 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.