Zander-Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Die Schonzeit für Zander in Rheinland-Pfalz läuft vom 15. März bis 15. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 45 cm. In dieser Zeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 15. März bis 15. Mai
- Mindestmaß
- 45 cm
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiordnung RLP (FischGDV)
- Stand
- aktuelle Fassung
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Zander in Rheinland-Pfalz Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Rheinland-Pfalz dauert vom 15. März bis 15. Mai. Maßgeblich ist die Landesfischereiordnung RLP (FischGDV).
Wie groß muss ein Zander in Rheinland-Pfalz sein?
Das Mindestmaß beträgt in Rheinland-Pfalz 45 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.