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Schonzeit & Mindestmaß

Zander: Schonzeit und Mindestmaß

Alle 16 Bundesländer im Überblick - jeder Wert aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes, mit Quelle und Stand.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze

Der Zander ist im Frühjahr während der Laichzeit geschont. Schonzeit und Mindestmaß legt jedes Bundesland selbst fest: Das Mindestmaß reicht von 35 cm (Niedersachsen) über meist 40 bis 50 cm; die Schonzeit fällt ins Frühjahr und endet je nach Land zwischen Ende April und Ende Mai. Hessen kennt für den Zander gar keine Schonzeit (er gilt dort als nicht heimisch), Hamburg arbeitet mit einem Entnahmefenster (45-75 cm). Anders als beim Hecht bewacht das Zander-Männchen sein Gelege - die Schonzeit schützt also gezielt die brutpflegenden Fische. Verbindlich ist immer die Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes; der Bewirtschafter eines Gewässers darf strengere Werte festlegen, niemals lockerere.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Quelle / Stand
Baden-Württemberg 01.04. - 15.05. 45 cm Landesfischereiverordnung (LFischVO) BW, § 1 Stand: Fassung 2022 Im Main abweichend: 01.02.-30.04., 50 cm.
Bayern 15.02. - 30.04. 50 cm Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage Stand: Fassung ab 2023 Beginn 15.02. (nicht 15.03., wie teils falsch genannt).
Berlin 01.01. - 31.05. 45 cm Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Stand: Fassung 2025 Schonzeit-Ende von 30.04. auf 31.05. verlängert (Anpassung an Brandenburg). Zander nur mit der Handangel geschützt; Fangbegrenzung Aal und Zander zusammen 3/Tag.
Brandenburg 01.04. - 31.05. 45 cm Fischereiordnung Brandenburg (BbgFischO), Anlage zu § 2 Stand: Stand 2024 Gilt für die Angelfischerei (Handangel).
Bremen 01.02. - 15.05. 40 cm Bremische Binnenfischereiverordnung Stand: Fassung 2011 In der Schonzeit sind Spinnfischen und Köderfischangeln verboten.
Hamburg 01.02. - 31.05. 45 cm HmbFAnGDVO, § 14 / Anlage 1 Stand: Fassung 2019 Entnahmefenster 45-75 cm; Tageslimit 2 Zander. Elbe-Hauptstrom teils ausgenommen.
Hessen keine Schonzeit 50 cm Hessische Fischereiverordnung (HFischV) 2023, § 2/§ 3 Stand: Fassung 2023 Keine Schonzeit (Zander gilt in Hessen als nicht heimisch); Mindestmaß 2023 von 45 auf 50 cm angehoben.
Mecklenburg-Vorpommern 23.04. - 22.05. 45 cm BiFVO / KüFVO M-V (LALLF) Stand: Stand 2022 Bodden (Darß/Peenestrom/Stettiner Haff): 40 cm. Auf LAV-Pachtgewässern strenger (50 cm, 15.04.-01.06.).
Niedersachsen 15.03. - 30.04. 35 cm Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 3/§ 4 Stand: Fassung 1989 Nur Binnen-Mindeststandard (35 cm); die meisten Vereine setzen 45-50 cm und längere Schonzeiten an.
Nordrhein-Westfalen 01.04. - 31.05. 40 cm Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO), § 2/§ 3 Stand: Fassung 09.12.2025 Rhein/Mosel und einzelne Pächter setzen teils strengere Werte.
Rheinland-Pfalz 15.03. - 15.05. 45 cm Landesfischereiordnung RLP (FischGDV) Stand: aktuelle Fassung In der Lahn abweichend: 01.04.-31.05.
Saarland 15.02. - 31.05. 45 cm Landesfischereiordnung Saarland (LFO) 2020 Stand: Fassung 2020
Sachsen 01.02. - 31.05. 50 cm Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage zu § 2 Stand: Fassung 2022
Sachsen-Anhalt 15.02. - 31.05. 50 cm Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA), § 3/§ 4 Stand: geltende Fassung
Schleswig-Holstein 15.03. - 15.05. 45 cm Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1 Stand: gültig ab 2021 Binnengewässer; an der Küste abweichend (15.02.-15.05.).
Thüringen 01.04. - 31.05. 45 cm Ausführungsverordnung Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO 2020), § 1 Stand: vom 11.08.2020
Rechtlicher Hinweis

Diese Angaben geben den Stand der jeweiligen Landes-Fischereiverordnung wieder und dienen der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Verordnung des Bundeslandes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Warum hat der Zander eine Schonzeit?

Die Schonzeit schützt den Zander in seiner empfindlichsten Phase - der Laichzeit. Zander laichen im Frühjahr, sobald sich das Wasser auf etwa 12 bis 15 Grad erwärmt. Das Männchen schlägt dafür an Wurzeln, Steinen oder Hartgrund ein Nest frei, in das das Weibchen die Eier legt - und bewacht das Gelege anschließend, fächelt ihm Sauerstoff zu und verteidigt es gegen Räuber.

Genau diese Brutpflege macht die Schonzeit beim Zander so wichtig: Wird das wachende Männchen während der Laichzeit entnommen, bleibt das Gelege ungeschützt zurück und verpilzt oder wird gefressen. Mit einem einzigen Fisch geht dann oft ein ganzes Gelege verloren. Das Fangverbot in dieser Zeit sichert damit den Nachwuchs und den Bestand.

Wer legt Schonzeit und Mindestmaß fest?

Fischerei ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland regelt Schonzeit und Mindestmaß für den Zander in seiner eigenen Fischereiverordnung - daher die Unterschiede in der Tabelle oben. Diese Landeswerte sind nur die Untergrenze: Der Bewirtschafter eines Gewässers (Verein, Pächter, Fischereibetrieb) darf jederzeit strengere Regeln festlegen, etwa ein höheres Mindestmaß, ein Entnahmefenster oder eine längere Schonzeit. Lockerere Regeln sind nie zulässig.

Ein Sonderfall sind die Küsten- und Boddengewässer: Dort gelten eigene Küstenfischereiverordnungen, die für den Zander von den Binnenwerten abweichen können (etwa beim Mindestmaß).

Was tun mit einem Zander in der Schonzeit oder unter Maß?

Ein Zander, der während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß an den Haken geht, wird sofort schonend zurückgesetzt. Haken Sie ihn möglichst im Wasser ab, fassen Sie ihn nur mit nassen Händen oder im gummierten Kescher an und halten Sie die Zeit an der Luft kurz. Wer in der Laichzeit einen offensichtlich brutpflegenden Zander fängt, setzt ihn am besten genau dort wieder ein, wo er gebissen hat - damit er zu seinem Gelege zurückfindet.

Häufige Fragen zur Schonzeit des Zander

Wann hat der Zander Schonzeit?

Die Schonzeit fällt in die Laichzeit im Frühjahr. Je nach Bundesland beginnt sie zwischen Anfang Januar und Mitte März und endet zwischen Ende April und Ende Mai. Hessen hat für den Zander keine Schonzeit. Die genauen Termine je Land zeigt die Tabelle oben mit Quelle.

Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn entnehmen darf?

Das Mindestmaß reicht von 35 cm in Niedersachsen über meist 40 bis 50 cm. In Hamburg gilt ein Entnahmefenster (45-75 cm), in Hessen 50 cm. Maßgeblich ist die Verordnung Ihres Bundeslandes; viele Vereine setzen strengere Werte an. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Warum ist die Schonzeit beim Zander besonders wichtig?

Der Zander ist ein Nesthüter: Das Männchen bewacht das Gelege und fächelt ihm frisches Wasser zu. Wird es während der Laichzeit gefangen, bleibt das Gelege ungeschützt und die gesamte Brut geht meist verloren. Die Schonzeit schützt damit nicht nur die Laichfische, sondern den kompletten Nachwuchs.

Darf ich in der Schonzeit gezielt auf Zander angeln?

Nein. Während der Schonzeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden. Ein unbeabsichtigt gefangener Zander (Beifang) wird sofort und möglichst schonend zurückgesetzt - am besten im Wasser abgehakt, mit nassen Händen und kurzer Luftzeit.

Gilt die Schonzeit auch an der Küste und in den Bodden?

Nicht zwangsläufig. Für Küstengewässer gelten eigene Verordnungen. In den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gilt für den Zander zum Beispiel ein abweichendes Mindestmaß. Prüfen Sie für Küstenreviere immer die jeweilige Küstenfischereiverordnung.

Weitere Quellen