raubfischmagazin
Schonzeit & Mindestmaß

Zander-Schonzeit in Schleswig-Holstein

Die Schonzeit für Zander in Schleswig-Holstein läuft vom 15. März bis 15. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 45 cm. In dieser Zeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: gültig ab 2021
Schonzeit
15. März bis 15. Mai
Mindestmaß
45 cm
Stand
gültig ab 2021
Wichtig für Schleswig-Holstein: Binnengewässer; an der Küste abweichend (15.02.-15.05.).

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Zander in Schleswig-Holstein Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Schleswig-Holstein dauert vom 15. März bis 15. Mai. Maßgeblich ist die Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1.

Wie groß muss ein Zander in Schleswig-Holstein sein?

Das Mindestmaß beträgt in Schleswig-Holstein 45 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.