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Schonzeit & Mindestmaß

Zander-Schonzeit in Hessen

In Hessen gibt es für den Zander in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 50 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2023
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 2023
Wichtig für Hessen: Keine Schonzeit (Zander gilt in Hessen als nicht heimisch); Mindestmaß 2023 von 45 auf 50 cm angehoben.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Zander in Hessen Schonzeit?

In Hessen besteht für den Zander in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Hessische Fischereiverordnung (HFischV) 2023, § 2/§ 3). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Zander in Hessen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Hessen 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.