raubfischmagazin
Schonzeit & Mindestmaß

Zander-Schonzeit in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Zander in Baden-Württemberg läuft vom 1. April bis 15. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 45 cm. In dieser Zeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2022
Schonzeit
1. April bis 15. Mai
Mindestmaß
45 cm
Stand
Fassung 2022
Wichtig für Baden-Württemberg: Im Main abweichend: 01.02.-30.04., 50 cm.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Zander in Baden-Württemberg Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Baden-Württemberg dauert vom 1. April bis 15. Mai. Maßgeblich ist die Landesfischereiverordnung (LFischVO) BW, § 1.

Wie groß muss ein Zander in Baden-Württemberg sein?

Das Mindestmaß beträgt in Baden-Württemberg 45 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Zander-Schonzeit an bekannten Gewässern in Baden-Württemberg

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Oberrhein (BW-Abschnitt) Fluss · Oberrhein (Bsp. Revier Bruhrain, Lkr. Karlsruhe)
    Schonzeit: 11.04.-15.05. | Mindestmaß: 45 cm
    Bedeutender Zanderstrom mit Altrheinarmen; in viele Vereins-/Verbandsstrecken geteilt. Werte entsprechen dem Landeswert.
  • Neckar (BW-Abschnitt) Fluss · Mittlerer Neckar (Bsp. Stuttgart)
    Schonzeit: 01.04.-15.05. | Mindestmaß: 45 cm |Limit: Bsp. Stuttgart: 1 Zander/Tag
    In Hegestrecken geteilt; beim WAV Stuttgart 1 Zander/Tag, danach Raubfischfang einstellen.
  • Bodensee-Obersee See · Grenzgewässer (Bodenseekreis / Lkr. Konstanz)
    Schonzeit: 01.04.-31.05. (Sonderrecht) | Mindestmaß: 40 cm
    Sonderrecht: nicht der Landeswert. Längere Schonzeit (bis 31.05.), aber kleineres Mindestmaß (40 cm) als im Binnenland.
  • Bodensee-Untersee See · Gnadensee, Zeller See, Seerhein (Lkr. Konstanz)
    Schonzeit: keine (Sonderrecht Untersee) | Mindestmaß: 35 cm
    Sonderrecht: eigener Staatsvertrag. Zander ohne Schonzeit, Mindestmaß nur 35 cm - der niedrigste Wert in Baden-Württemberg.
  • Altrhein (Au am Rhein) See · Rheinaue bei Au am Rhein (Lkr. Rastatt)
    Schonzeit: 01.04.-15.05. | Mindestmaß: 45 cm
    Altrheinarm mit gutem Zanderbestand; gesetzliche Werte. An Vereins-Baggerseen teils abweichende Schonmaße.
  • Max-Eyth-See See · Stuttgart, am Neckar
    Schonzeit: siehe Erlaubnisschein (mind. 01.04.-15.05.) | Mindestmaß: siehe Erlaubnisschein (mind. 45 cm)
    Vereinsgewässer (Mitglieder), an den Neckar angebunden; der WAV führt keine abweichenden Schonmaße.