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Schonzeit & Mindestmaß

Bachforelle-Schonzeit in Rheinland-Pfalz

Die Schonzeit für Bachforelle in Rheinland-Pfalz läuft vom 15. Oktober bis 15. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Bachforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2026
Schonzeit
15. Oktober bis 15. März
Mindestmaß
25 cm
Stand
2026
Wichtig für Rheinland-Pfalz: Gilt in Gewässern ohne allgemeine Winterschonzeit; gewässerspezifisch prüfen.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Bachforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Bachforelle-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Bachforelle in Rheinland-Pfalz Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Rheinland-Pfalz dauert vom 15. Oktober bis 15. März. Maßgeblich ist die schonzeiten.de - Rheinland-Pfalz (nach LFischVO RLP).

Wie groß muss ein Bachforelle in Rheinland-Pfalz sein?

Das Mindestmaß beträgt in Rheinland-Pfalz 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.