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Schonzeit & Mindestmaß

Bachforelle-Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Die Schonzeit für Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern läuft vom 1. Oktober bis 31. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 30 cm. In dieser Zeit darf dem Bachforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: LALLF
Schonzeit
1. Oktober bis 31. März
Mindestmaß
30 cm
Stand
LALLF
Wichtig für Mecklenburg-Vorpommern: Bewirtschafter können strenger sein.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Bachforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Bachforelle-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Mecklenburg-Vorpommern dauert vom 1. Oktober bis 31. März. Maßgeblich ist die LALLF M-V - Mindestmaße und Schonzeiten (BiFVO).

Wie groß muss ein Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 30 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.