Bachforelle-Schonzeit in Sachsen
Die Schonzeit für Bachforelle in Sachsen läuft vom 1. Oktober bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 28 cm. In dieser Zeit darf dem Bachforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 30. April
- Mindestmaß
- 28 cm
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22.04.2022
- Stand
- 2022
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Bachforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Bachforelle-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Bachforelle in Sachsen Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Sachsen dauert vom 1. Oktober bis 30. April. Maßgeblich ist die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22.04.2022.
Wie groß muss ein Bachforelle in Sachsen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Sachsen 28 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.