Schonzeiten & Mindestmaße
Schonzeiten in Sachsen
Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für 12 Raubfischarten in Sachsen - quellenbelegt und mit Stand. Für die Details je Art (mit Gewässer-Besonderheiten) auf die Fischart klicken.
Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes Sachsen sowie die Bestimmung des
jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen kann. Angaben ohne Gewähr, keine
Rechtsberatung.
Gewässer in Sachsen 8 Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln. Ansehen → Alle Bundesländer Schonzeiten & Mindestmaße im bundesweiten Überblick. Zur Übersicht →
Häufige Fragen
Welche Raubfische haben in Sachsen eine Schonzeit?
In Sachsen gelten unter anderem für Hecht, Zander, Forelle, Rapfen, Bachforelle, Quappe gesetzliche Schonzeiten. Die genauen Zeiträume und Mindestmaße stehen in der Tabelle oben, jeweils mit Rechtsgrundlage.
Gelten die Landeswerte auch am Vereinsgewässer?
Die Werte auf dieser Seite sind die gesetzlichen Vorgaben des Landes Sachsen. Der Bewirtschafter eines Gewässers (Verein, Genossenschaft) kann in seiner Gewässerordnung strengere Schonzeiten oder Mindestmaße festlegen - im Zweifel gilt der Erlaubnisschein des Reviers.