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Schonzeit & Mindestmaß

Bachforelle-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen

Die Schonzeit für Bachforelle in Nordrhein-Westfalen läuft vom 20. Oktober bis 15. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Bachforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: LFischVO NRW
Schonzeit
20. Oktober bis 15. März
Mindestmaß
25 cm
Stand
LFischVO NRW
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Bewirtschafter können strenger sein.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Bachforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Bachforelle-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Bachforelle in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Nordrhein-Westfalen dauert vom 20. Oktober bis 15. März. Maßgeblich ist die Landesfischereiverordnung NRW (recht.nrw.de).

Wie groß muss ein Bachforelle in Nordrhein-Westfalen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Nordrhein-Westfalen 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.