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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2021
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 2021
Wichtig für Rheinland-Pfalz: Barsch artenrechtlich nicht geregelt. Aber: gewässerabhängige Vollschonzeiten (Frühjahr 15.04.-31.05. bzw. Winter 15.10.-15.03.) sperren faktisch auch den Barschfang - am Gewässer prüfen.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Rheinland-Pfalz Schonzeit?

In Rheinland-Pfalz besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiordnung RLP (FischGDV)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Rheinland-Pfalz sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Rheinland-Pfalz nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Rheinland-Pfalz

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Rhein bei Koblenz Strom · Mittelrhein, Raum Koblenz (Deutsches Eck, Mosel-Mündung)
    Schonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der LFV RLP pachtet den Rhein bei Koblenz (rechtsrheinisch Strom-km 577,8-639,25, linksrheinisch 575,5-642,23). Klassisches Barsch-Buhnenrevier: die Buhnenfelder mit ihren Stromkanten und Kehrwassern sind Barsch-Sammelplätze. Jahresschein für Erwachsene 49 EUR (2025), Ausgabe über mehrere Stellen.
  • Rhein in Rheinhessen/Pfalz (Oberrhein) Strom · Oberrhein, Raum Ludwigshafen/Speyer/Germersheim bis Bingen/Mainz
    Schonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Die SGD Süd gibt die Fischereierlaubnisscheine für den Rhein in der Pfalz und in Rheinhessen aus; der LFV Pfalz ist hier ausdrücklich nicht Pächter. Zwischen Bobenheim-Roxheim und Berg strukturieren Hauptstrom, Buhnen und angebundene Altwässer das Gewässer - Barsche stehen an Buhnenkanten und in den ruhigeren Altarmen.
  • Mosel (Stauhaltung Koblenz bis Trier) Fluss (staugeregelt) · Untere und mittlere Mosel von Koblenz bis Trier
    Schonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Seit 1.6.2025 gibt es die Angelkarten online über Fiskado. Die staugeregelte Mosel mit ihren Buhnenkesseln, Schleusen und Kolken ist ein starkes Barschrevier - die Fische stehen an Buhnenkanten und Hafeneinfahrten. Das Merkblatt nennt für Barsch kein Mindestmaß.
  • Saar (rheinland-pfälzischer Abschnitt) Fluss (staugeregelt) · RLP-Saar von der Landesgrenze bis zur Mosel-Mündung bei Konz, rund 32 km
    Schonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Buhnenfelder bei Wiltingen und die Stauhaltungsbereiche Kanzem, Schoden und Serrig prägen die Strecke. Ganzjährig geschützte Schonzonen (Uferrandstreifen, Flachwasser, Stauhaltungen) sind gesperrt, dazu vier Fischschonbezirke 15.03.-14.06. - hier gilt eine strengere Bewirtschafter-Regel als der Landeswert. Barsch ist im dokumentierten Bestand.
  • Laacher See Maar (vulkanischer Kratersee) · Osteifel bei Maria Laach, Landkreis Ahrweiler
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Bewirtschafter-Sonderregel: Angeln nur vom Boot und mit mindestens 80 m Uferabstand; Schleppen und Nachtangeln sind erlaubt. Die steilen Maar-Kanten fallen rasch in die Tiefe - Barsche stehen an den Abbruchkanten. Ein dokumentierter Fang lag bei 32 cm; stattliche Barsche sind laut Bewirtschafter keine Seltenheit, Hauptzielfisch ist der Hecht.
  • Nahe bei Bad Kreuznach Fluss · Untere Nahe im Stadtgebiet Bad Kreuznach
    Schonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Bewirtschafter-Sonderregel: gezieltes Raubfischangeln (also auf Barsch) und Nachtangeln sind nur Mitgliedern und Jahres-/Monatskarteninhabern erlaubt - mit der Gastkarte darf man hier nicht auf Barsch angeln. Urbaner Flusslauf mit mehreren Brücken als Unterstand; das Angeln von Brücken, Mauern und Wehrkronen ist verboten.
  • Nahe-Mündung bei Bingen Fluss (Mündungsbereich zum Rhein) · Untere Nahe von Münster-Sarmsheim/Bingen bis zur Rheinmündung
    Schonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mündungsbereich zum Rhein - Barsche wandern zwischen Nahe und Rhein, das Mischwasser an der Mündung ist ein klassischer Barsch-Hotspot. Naturnaher Flusslauf mit sandigem Grund und durchgängigem Gehölzstreifen. Gastkarten geben alle drei Vereine aus.
  • Baggersee Gänskopf Baggersee · Oberrheingraben bei Germersheim (Sondernheim), rund 5,7 ha
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Baggersee im Oberrheingraben mit dem Flussbarsch unter den Zielfischen. Typisches Baggersee-Barschrevier: Krautfelder und Kanten strukturieren den See, Barsche jagen in Schwärmen über den Sandbänken. Ein dokumentierter Fang lag bei 25 cm.
    Bewirtschafter: FZV Sondernheim 1926