Flussbarsch-Schonzeit in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiordnung RLP (FischGDV)
- Stand
- Fassung 2021
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Flussbarsch in Rheinland-Pfalz Schonzeit?
In Rheinland-Pfalz besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiordnung RLP (FischGDV)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Flussbarsch in Rheinland-Pfalz sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Rheinland-Pfalz nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.
Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Rheinland-Pfalz
An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.
- Rhein bei Koblenz Strom · Mittelrhein, Raum Koblenz (Deutsches Eck, Mosel-Mündung)Schonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinDer LFV RLP pachtet den Rhein bei Koblenz (rechtsrheinisch Strom-km 577,8-639,25, linksrheinisch 575,5-642,23). Klassisches Barsch-Buhnenrevier: die Buhnenfelder mit ihren Stromkanten und Kehrwassern sind Barsch-Sammelplätze. Jahresschein für Erwachsene 49 EUR (2025), Ausgabe über mehrere Stellen.
- Rhein in Rheinhessen/Pfalz (Oberrhein) Strom · Oberrhein, Raum Ludwigshafen/Speyer/Germersheim bis Bingen/MainzSchonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinDie SGD Süd gibt die Fischereierlaubnisscheine für den Rhein in der Pfalz und in Rheinhessen aus; der LFV Pfalz ist hier ausdrücklich nicht Pächter. Zwischen Bobenheim-Roxheim und Berg strukturieren Hauptstrom, Buhnen und angebundene Altwässer das Gewässer - Barsche stehen an Buhnenkanten und in den ruhigeren Altarmen.
- Mosel (Stauhaltung Koblenz bis Trier) Fluss (staugeregelt) · Untere und mittlere Mosel von Koblenz bis TrierSchonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinSeit 1.6.2025 gibt es die Angelkarten online über Fiskado. Die staugeregelte Mosel mit ihren Buhnenkesseln, Schleusen und Kolken ist ein starkes Barschrevier - die Fische stehen an Buhnenkanten und Hafeneinfahrten. Das Merkblatt nennt für Barsch kein Mindestmaß.
- Saar (rheinland-pfälzischer Abschnitt) Fluss (staugeregelt) · RLP-Saar von der Landesgrenze bis zur Mosel-Mündung bei Konz, rund 32 kmSchonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinBuhnenfelder bei Wiltingen und die Stauhaltungsbereiche Kanzem, Schoden und Serrig prägen die Strecke. Ganzjährig geschützte Schonzonen (Uferrandstreifen, Flachwasser, Stauhaltungen) sind gesperrt, dazu vier Fischschonbezirke 15.03.-14.06. - hier gilt eine strengere Bewirtschafter-Regel als der Landeswert. Barsch ist im dokumentierten Bestand.Bewirtschafter: Fischer Union West e.V. (Verwaltung über SGD Nord / Fiskado)
- Laacher See Maar (vulkanischer Kratersee) · Osteifel bei Maria Laach, Landkreis AhrweilerSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinBewirtschafter-Sonderregel: Angeln nur vom Boot und mit mindestens 80 m Uferabstand; Schleppen und Nachtangeln sind erlaubt. Die steilen Maar-Kanten fallen rasch in die Tiefe - Barsche stehen an den Abbruchkanten. Ein dokumentierter Fang lag bei 32 cm; stattliche Barsche sind laut Bewirtschafter keine Seltenheit, Hauptzielfisch ist der Hecht.Bewirtschafter: Klosterfischerei Maria Laach
- Nahe bei Bad Kreuznach Fluss · Untere Nahe im Stadtgebiet Bad KreuznachSchonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinBewirtschafter-Sonderregel: gezieltes Raubfischangeln (also auf Barsch) und Nachtangeln sind nur Mitgliedern und Jahres-/Monatskarteninhabern erlaubt - mit der Gastkarte darf man hier nicht auf Barsch angeln. Urbaner Flusslauf mit mehreren Brücken als Unterstand; das Angeln von Brücken, Mauern und Wehrkronen ist verboten.Bewirtschafter: Angelsportverein Nahe 1880 e.V. Bad Kreuznach
- Nahe-Mündung bei Bingen Fluss (Mündungsbereich zum Rhein) · Untere Nahe von Münster-Sarmsheim/Bingen bis zur RheinmündungSchonzeit: keine artspezifische (Landeswert); auf RLP-Fließgewässern Frühjahrs-Kunstköderverbot 15.04.-31.05. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinMündungsbereich zum Rhein - Barsche wandern zwischen Nahe und Rhein, das Mischwasser an der Mündung ist ein klassischer Barsch-Hotspot. Naturnaher Flusslauf mit sandigem Grund und durchgängigem Gehölzstreifen. Gastkarten geben alle drei Vereine aus.
- Baggersee Gänskopf Baggersee · Oberrheingraben bei Germersheim (Sondernheim), rund 5,7 haSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinBaggersee im Oberrheingraben mit dem Flussbarsch unter den Zielfischen. Typisches Baggersee-Barschrevier: Krautfelder und Kanten strukturieren den See, Barsche jagen in Schwärmen über den Sandbänken. Ein dokumentierter Fang lag bei 25 cm.Bewirtschafter: FZV Sondernheim 1926