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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Hamburg

In Hamburg gibt es für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 10 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2022
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
10 cm
Rechtsgrundlage
HmbFAnGDVO 2019, Anlage 1
Stand
Fassung 2022
Wichtig für Hamburg: Entnahmefenster 10-35 cm (Mindest- und Höchstmaß), keine Schonzeit.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Hamburg Schonzeit?

In Hamburg besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (HmbFAnGDVO 2019, Anlage 1). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Hamburg sein?

Das Mindestmaß beträgt in Hamburg 10 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Hamburg

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Außenalster / Alster Fluss-See-System (Alsterlauf mit Außenalster-Becken) · zentrales Hamburger Stadtgebiet, Stadtteile Rotherbaum, Uhlenhorst, Winterhude, St. Georg
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: Entnahmefenster 10-35 cm (Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der AV Alster nennt Hecht, Barsch und Aal als bekannteste Zielfische. Barsch steht hier an den Uferkanten, Stegen und Anlegern des Außenalster-Beckens (rund 160 ha, im Schnitt nur etwa 3,5 m tief) sowie in den strömungsberuhigten Abschnitten des Alsterlaufs. Klassisches Stadtrevier zum Spinnfischen auf Barsch-Trupps entlang von Bootsstegen und Betonkanten. Barsche über 35 cm sind zurückzusetzen - die kapitalen Alster-Barsche fallen damit unter das Höchstmaß und dürfen nicht entnommen werden.
  • Elbe im Stadtgebiet (Strom-Elbe) Tidenfluss (Gezeitenabschnitt) · Hamburger Stadtgebiet, rechtes Elbufer von der Fähre Zollenspieker stromab bis zum Bereich Ruschorter Hauptdeich
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: Entnahmefenster 10-35 cm (Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Anglerverband führt für die Strom-Elbe u.a. Barsch, Zander, Hecht, Rapfen und Aal. Als tidegeprägter Abschnitt mit wechselnder Strömung sammeln sich Barsche gern an Strömungskanten und im ruhigeren Wasser hinter Buhnen und Kribben. Teile liegen im Naturschutzgebiet Auenlandschaft Obere Tideelbe (Betretungs- und Angelverbote in Röhricht- und Überflutungsbereichen beachten). Barsche über 35 cm müssen zurückgesetzt werden.
  • Dove-Elbe Elbe-Nebenarm (langsam fließend, staureguliert) · Bezirk Bergedorf, von der Krapphofschleuse bis zur Mündung in die Elbe (Vier- und Marschlande)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: Entnahmefenster 10-35 cm (Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Anglerverband listet für die Dove-Elbe Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Barsch, Aal und Weißfische; 2023 wurden Dove- und Gose-Elbe gemeinsam mit rund 1.800 Zandern besetzt. Der ruhig fließende, krautreiche Elbarm ist ein typisches Barsch- und Zander-Revier mit klaren Kraut- und Uferkanten. Bootsangeln nur mit behördlicher Genehmigung, Fangstatistik-Pflicht. Barsche über 35 cm sind zurückzusetzen.
  • Gose-Elbe Elbe-Nebenarm (langsam fließend) · Bezirk Bergedorf, von der Mündung in die Dove-Elbe bis zur Brücke Alte Twiete (Vier- und Marschlande)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: Entnahmefenster 10-35 cm (Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Anglerverband nennt für die Gose-Elbe Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Barsch, Aal und Weißfische. Der ruhige Marschland-Elbarm wird nur mit nicht motorisierten Booten befischt und eignet sich gut zum Zupfen kleiner Gummifische an Uferkanten und Krautfeldern. Teilbereiche sind als Naturschutzgebiet vom Angeln ausgenommen. Barsche über dem Höchstmaß von 35 cm müssen zurückgesetzt werden.
  • Hohendeicher See (Oortkatener See) Baggersee (stehend) · Bezirk Bergedorf, Ochsenwerder / Vier- und Marschlande
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: Entnahmefenster 10-35 cm (Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der rund 62 ha große, klare Baggersee führt laut Anglerverband Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Wels, Barsch, Aal und Weißfische. Im klaren Wasser stehen Barsche an Steilkanten und den Übergängen vom Flach- ins Tiefwasser; die Uferbereiche werden auch als Badesee genutzt, was die Angelzeiten einschränken kann. Angeln nur vom nicht motorisierten Boot, Fangstatistik-Pflicht. Barsche über 35 cm sind zurückzusetzen.
  • Bille Fluss mit Kanälen (langsam fließend) · östliches Hamburger Stadtgebiet, Bergedorf über Billwerder/Rothenburgsort Richtung Elbe
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: Entnahmefenster 10-35 cm (Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Die Gewässerkomplexe von Alster und Bille mit ihren Kanälen sind in die Hamburger Anglerkarte des Anglerverbands aufgenommen. Die Bille mit ihren angeschlossenen Kanälen ist ein ruhiges, strukturreiches Stadtrevier mit vielen Uferkanten, Brücken und Stegen, an denen Barsch-Trupps stehen. Barsche über dem Höchstmaß von 35 cm dürfen nicht entnommen werden.