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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Bremen

Die Schonzeit für Flussbarsch in Bremen läuft vom 1. Februar bis 15. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 15 cm. In dieser Zeit darf dem Flussbarsch nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2011
Schonzeit
1. Februar bis 15. Mai
Mindestmaß
15 cm
Stand
Fassung 2011
Wichtig für Bremen: Mindestmaß 15 cm, Raubfisch-Schonzeit 01.02.-15.05. (wie Hecht und Zander); in der Schonzeit zusätzlich Spinnfischverbot.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Bremen Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Bremen dauert vom 1. Februar bis 15. Mai. Maßgeblich ist die Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3/§ 4.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Bremen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Bremen 15 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Bremen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Werdersee Stadtsee (aufgestauter Weser-Altarm) · Bremen-Neustadt, südlich der Kleinen Weser
    Schonzeit: 01.02.-15.05. (Landeswert Raubfisch-Schonzeit, Bremische Binnenfischereiverordnung); beim Bewirtschafter SFV Bremen erweitert auf 01.01.-31.05. | Mindestmaß: 15 cm (Landeswert); Bewirtschafter SFV Bremen setzt strenger ein Entnahmefenster 25-40 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    37 ha, im Schnitt nur 2,5 m tief und komplett per Rad umrundbar - ideales Spinnrevier auf Barsch am flach abfallenden Ufer. Fischbestand laut SFV: 'Aale, Barsche, Brassen, Hechte, Karpfen, Schleien, Zander und diverse Weißfische'. Achtung: im Mittelteil liegen ganzjährig Unterwasserseile der Ruderstrecke; Sperrzonen am Einlauf und um die Vogelinsel, Badestrand vom 16.05.-15.09. gesperrt.
  • Unisee (Stadtwaldsee) Baggersee (grundwassergespeist, leicht salzig) · Bremen-Horn-Lehe, nahe der Universität
    Schonzeit: 01.02.-15.05. (Landeswert Raubfisch-Schonzeit); beim Bewirtschafter SFV Bremen erweitert auf 01.01.-31.05. | Mindestmaß: 15 cm (Landeswert); Bewirtschafter SFV Bremen setzt strenger ein Entnahmefenster 25-40 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit 29 ha Bremens größter Baggersee, bis 15 m tief - die steilen Baggersee-Kanten und Sprünge sind klassische Standplätze für größere Barsche. Zielarten laut SFV: 'Aal, Barsch, Hecht, Zander, Wels, Karpfen, Schleie, und Weißfische'. An den Badestränden Angelverbot 15.05.-15.09. (Bojenkette); außerhalb der Badesaison Angeln vom nicht motorisierten Boot erlaubt.
  • Achterdieksee (Ikensdammsee) Baggersee (grundwassergespeist, eutroph, leicht salzig) · Bremen-Oberneuland, an der A27
    Schonzeit: 01.02.-15.05. (Landeswert Raubfisch-Schonzeit); beim Bewirtschafter SFV Bremen erweitert auf 01.01.-31.05. | Mindestmaß: 15 cm (Landeswert); Bewirtschafter SFV Bremen setzt strenger ein Entnahmefenster 25-40 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Das gehölzgesäumte Ufer 'formt zahlreiche kleine Buchten und Nischen' - genau die Strukturen, an denen Barsche jagen. Laut SFV kommen im Ikensdammsee 'hauptsächlich Aale, Hechte, Barsche, Welse und Weißfische' vor. Sonderregeln: Anfütterungsverbot, kein Angeln von Brücke und Damm, keine Boote/Bellyboote; Badestrand-Sperre 15.05.-15.09.
  • Hemelinger See (Hegemannsee) Baggersee (geflutete Tongruben, mit Weser-Anbindung) · Bremen-Hemelingen, rechts der Weser
    Schonzeit: 01.02.-15.05. (Landeswert Raubfisch-Schonzeit, Bremische Binnenfischereiverordnung) | Mindestmaß: 15 cm (Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    14 ha, bis 18 m tief, sandiger Grund und über die Weser angebunden - der Flussbarsch zählt hier laut Gewässersteckbrief zu den häufigsten Fängen ('Aal, Barsch, Hecht, Zander, Karpfen, Quappe, Weißfische'). An der Weseranbindung liegt eine große Sandbank mit mehreren Inseln, das gut zugängliche Ostufer hat ausgedehnte Flachwasserzonen. Spinnfischen, für die tiefen Bereiche ist ein Boot/Bellyboot im Vorteil. Für Gastangler werden keine Karten ausgegeben.
  • Blockdieksee langgestreckter Stadtsee · Bremen-Blockdiek, an der A27
    Schonzeit: 01.02.-15.05. (Landeswert Raubfisch-Schonzeit); beim Bewirtschafter SFV Bremen erweitert auf 01.01.-31.05. | Mindestmaß: 15 cm (Landeswert); Bewirtschafter SFV Bremen setzt strenger ein Entnahmefenster 25-40 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Von einem Baumgürtel gesäumter, langgestreckter Stadtsee mit umlaufendem Fußweg und dadurch vielen frei zugänglichen Angelplätzen - gut per Rad zu befischen, Gastscheine über den SFV Bremen erhältlich. Barsch als Zielart über die Vereins-Schonzeitregelung des SFV Bremen belegt; ein konkreter Artenkatalog wird auf der Gewässerseite nicht genannt (source-or-skip: kein erfundenes Detail ergänzt).