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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2022
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 2022
Wichtig für Baden-Württemberg: Barsch landesrechtlich nicht geregelt. Am Bodensee-Obersee gilt internationales Recht (IBKF): Schonzeit ca. 20.04.-31.05., Anlandung erst ab 13 cm. Bewirtschafter können eigene Maße setzen.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Baden-Württemberg Schonzeit?

In Baden-Württemberg besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverordnung BW (LFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Baden-Württemberg sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Baden-Württemberg nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Baden-Württemberg

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Bodensee-Obersee Voralpensee · Dreiländereck DE/AT/CH, BW-Ufer Konstanz bis Lindau-Grenze
    Schonzeit: Bodensee-Sonderrecht (IBKF): Schonfenster 20.04.-15.05. und 10.05.-15.09. | Mindestmaß: 13 cm (IBKF, Anlandepflicht im Sommer) |Limit: max. 30 Barsche/Tag
    Der Barsch heißt am Bodensee 'Kretzer' oder 'Egli' und ist eine der wirtschaftlich wichtigsten Arten - die Egli-Tradition prägt Berufs- wie Angelfischerei. Anders als im BW-Binnenland gilt hier ein zweigeteiltes Schonfenster und die 13-cm-Anlandegröße im Sommer. Uferangeln lohnt ab Mai.
  • Schluchsee Stausee · Hochschwarzwald, auf rund 930 m Höhe
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (keine seespezifische Barsch-Regel belegt) |Limit: siehe Erlaubnisschein / Merkblatt der Gemeinde
    Höhen-Stausee mit klarem, kaltem Wasser - neben kapitalen Seeforellen gerade für Barsch bekannt. Lebender Köderfisch und Köderfischsenke verboten, E-Motoren nicht erlaubt. Tageskarten (12 Euro) u.a. bei der Gemeinde, am Kiosk an der Staumauer und beim Bootsverleih.
  • Titisee Karsee · Titisee-Neustadt, Hochschwarzwald
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (keine seespezifische Barsch-Regel belegt) |Limit: siehe Erlaubnisschein des Vereins
    Natürlicher, glazial entstandener Schwarzwaldsee mit rund 20 m mittlerer und bis 40 m maximaler Tiefe - tiefes, strukturreiches Wasser, das dem Barsch entgegenkommt. Bootsangeln erlaubt (zwei Bootsverleihe). Gastkarten (ca. 9,50 Euro/Tag) nur mit gültigem Fischereischein; touristisch stark genutzt, daher früh morgens befischen.
  • Rhein bei Karlsruhe Strom · Oberrhein rechtsseitig bei Karlsruhe, Rhein-km 354-380
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein; Nachtfischen verboten
    Von Buhnen gesäumte Kiesufer wechseln mit renaturierten Auebereichen - die Buhnenfelder mit strömungsberuhigten Kehrwassern und Kanten sind klassische Barsch-Standplätze, weshalb Flussbarsch zu den häufigsten Fängen zählt. Tages-, Wochen- und Jahreskarten über den Verein.
  • Altrhein & Baggerseen (LFVBW, Lkr. Karlsruhe) Altrhein / Baggerseen · Landkreis Karlsruhe, Altrheinarme Philippsburg/Rußheim + Baggerseen (rund 1.200 ha)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein des LFVBW
    Der Verband pachtet Altrheinarme, Rheinabschnitte und angebundene Baggerseen mit artenreichem Bestand - über die Altrhein-Anbindung an den Hauptstrom finden sich verkrautete Flachwasserzonen und Kanten, wie Barsche sie mögen. Gastkarten (Tag 15, Woche 25, Bootserlaubnis 30 Euro).
  • Auer Altrhein Altrhein · Au am Rhein, Landkreis Rastatt, Oberrheinebene
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein der Vereine
    Fischreicher, intensiv befischter Altarm, von Anglern als Top-Gewässer bewertet - Barsch gehört zu den häufigsten Fängen, erfolgreichste Methode ist das Spinnfischen. Der Zugang ist teils mit längeren Fußwegen verbunden (besonders bei Hochwasser). Gastkarten über den ASV Goldener Haken.
  • Neckar (Hegebereich IX, Raum Stuttgart) Fluss (staugeregelt) · Untertürkheim - Bad Cannstatt - Aldingen - Poppenweiler
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein; Angeln in Schleusenbereichen verboten
    Staugeregelter Flussabschnitt mit stark wechselndem Charakter - von Betonkanal bis renaturierter Flusslandschaft mit verbesserten Jungfisch-Habitaten. Neben Zander steht Barsch auf der Artenliste; Buhnen, Brückenpfeiler und Strömungskanten an den Staustufen sind lohnende Standplätze.
  • Max-Eyth-See See · Stuttgart-Hofen/Mühlhausen, am Neckar
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein; Bootsangeln nur für Mitglieder
    Rund 17 ha großer Stadtsee (ehem. Baggersee am Neckar) mit ausgezeichnetem Bestand (Barsch, Hecht, Zander, Wels). In heißen Sommern kann Sauerstoffmangel auftreten. Die kleine Bucht nördlich der Halbinsel ist Schon- und Vogelschutzgebiet und darf nicht befischt werden.