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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Brandenburg

In Brandenburg gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Stand 2024
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Stand 2024
Wichtig für Brandenburg: Barsch nicht gelistet - keine Schonzeit, kein Mindestmaß. In der Frühjahrslaichzeit gilt ein Kunstköder-/Raubfischfang-Verbot (LAVB-Gewässerordnung beachten).

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Brandenburg Schonzeit?

In Brandenburg besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Fischereiordnung Brandenburg (BbgFischO)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Brandenburg sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Brandenburg nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Brandenburg

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Scharmützelsee See · bei Bad Saarow/Wendisch Rietz, Landkreis Oder-Spree
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: Barsch nicht limitiert (das LAVB-Tageslimit von 3 Feinfischen betrifft nur Hecht, Zander, Karpfen und Regenbogenforelle); siehe Erlaubnisschein
    Großer, klarer See im Naturpark Dahme-Heideseen mit gutem Barschbestand neben Hecht, Zander und Aal. Als LAVB-Vertragsgewässer gilt die verbindliche Tagesgrenze von 3 Feinfischen (Hecht/Zander/Karpfen/Regenbogenforelle) - der Barsch bleibt davon ausgenommen. Barsche stehen an den Steilkanten und über den Sandbänken der Badebuchten.
  • Werbellinsee See (Rinnensee) · Schorfheide bei Joachimsthal, Landkreis Barnim
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein / Angelkarte
    Außergewöhnlich klarer, sehr tiefer Rinnensee (über 50 m). Im glasklaren Wasser jagen Barsche sichtorientiert an den Steilkanten und über den Sandbänken. Privat bewirtschaftet, die Regeln stehen auf der Angelkarte; Schleppangeln ist untersagt.
  • Großer Stechlinsee See (Klarwassersee) · bei Neuglobsow, Landkreis Oberhavel
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Berühmter glasklarer Klarwassersee im NSG Stechlin; Angeln nur vom Boot, E-Motoren sind verboten. Das extrem klare Wasser macht Barsche standorttreu an Steilkanten und Krautfeldern - ein Sichtangel-Revier für klare Herbsttage.
  • Schwielochsee See (größter Natursee Brandenburgs) · bei Goyatz, Landkreis Dahme-Spreewald
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit rund 1.300 ha größter Natursee Brandenburgs, von der Spree durchflossen; flach und nährstoffreich mit starkem Weißfischaufkommen und dadurch guten Barschbeständen. Schilfkanten und die Spree-Ein- und -Ausläufe sind die Barsch-Hotspots.
  • Ruppiner See See (Rinnensee) · bei Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Langgestreckter Rinnensee (rund 14 km lang, 825 ha) mit gutem Barschbestand - kapitale Barsche bis etwa 45 cm sind belegt. Die tiefen Rinnenkanten und Krautfelder halten die Schwärme; bewirtschaftet von der Fischereigemeinschaft Rhinsee.
  • Beetzsee See (Havel-Seenkette) · bei Brandenburg an der Havel
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Teil der Havel-Seenkette bei Brandenburg an der Havel - flaches, warmes und nährstoffreiches Wasser mit starkem Weißfischaufkommen als Grundlage kräftiger Barschbestände. Bewirtschaftet von der FSG Havel; die eine Karte gilt für weite Teile der Havelseen.
  • Senftenberger See See (Bergbaufolgesee) · Lausitzer Seenland bei Senftenberg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Großer, klarer Bergbaufolgesee mit starkem Raubfischbestand - Barsche stehen an den Steinschüttungen, Buhnen und Kanten der ehemaligen Tagebauböschungen. In der Badesaison ist das Angeln in den Strandbereichen eingeschränkt; im Herbst wird der klare See zum Barsch-Revier.
  • Untere Havel (Brandenburger Abschnitt) Fluss / Wasserstraße · Havel zwischen Brandenburg an der Havel und Havelberg, Westhavelland
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Langsam fließende, breite Havel-Wasserstraße mit Buhnenfeldern, Altarmen und Hafenbecken - ein klassisches Fluss-Barschrevier. An Strömungskanten und hinter Buhnen sammeln sich die Schwärme; die FSG-Havel-Karte deckt über 8.000 ha Havel und Havelseen ab.