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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Berlin

In Berlin gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2025
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 2025
Wichtig für Berlin: Barsch ohne Mindestmaß und Schonzeit. Aber: Kunstköder- und Raubfischfang sind vom 01.01. bis 30.04. verboten (§ 18) - das betrifft das Spinnfischen auf Barsch.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Berlin Schonzeit?

In Berlin besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 2). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Berlin sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Berlin nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Berlin

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Großer Müggelsee Flusssee (von der Spree durchflossen) · Treptow-Köpenick (zwischen Köpenick, Friedrichshagen und Rahnsdorf)
    Schonzeit: keine (Landeswert); Kunstköderverbot 01.01.-30.04. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit 740 ha der größte See Berlins, im Schnitt nur rund 4 m tief. Barsche und Rapfen jagen im Sommer über den flachen Sandbänken der Badebereiche, im Herbst stehen Barschschwärme vor allem an der Einmündung der Müggelspree. Schilfgürtel und Dalben (Holzpfähle) in den Flachzonen sind klassische Barsch-Strukturen. Wichtig fürs Frühjahr: Von 1. Januar bis 30. April dürfen laut § 18 Abs. 3 LFischO keine Raubfischköder eingesetzt werden - Kunstköder über 2 cm sind in diesem Zeitraum tabu; nur Köder bis 2 cm Länge sind zum Barschfang mit der Friedfischangel ganzjährig erlaubt. Bewirtschafter gibt Tages-, Wochen- und Monatskarten aus.
  • Tegeler See Havelsee · Reinickendorf (Ortsteil Tegel), Nordwesten Berlins
    Schonzeit: keine (Landeswert); Kunstköderverbot 01.01.-30.04. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Tegeler See gehört zu den artenreichsten Gewässern Berlins mit rund 24 Fischarten; für Raubfischangler sind neben Hecht vor allem kapitale Barsche interessant, dokumentiert sind Exemplare bis fast 50 cm. Der See wird direkt vom Fischereiamt Berlin bewirtschaftet (nicht von einem Verein), Tages-, Wochen- und Monatskarten sind dort erhältlich. Für das Barsch-Spinnfischen zentral: In der Zeit vom 1. Januar bis 30. April dürfen nach § 18 Abs. 3 LFischO keine Raubfischköder verwendet werden - das Frühjahrs-Spinnfischen auf Barsch fällt damit aus, erlaubt bleiben nur Kunstköder bis 2 cm an der Friedfischrute.
    Bewirtschafter: Fischereiamt Berlin
  • Großer Wannsee seenartige Havelerweiterung (Flusssee) · Steglitz-Zehlendorf (bei Wannsee/Nikolassee), Südwesten Berlins
    Schonzeit: keine (Landeswert); Kunstköderverbot 01.01.-30.04. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Große Wannsee ist eine seeartige Aufweitung der Havel im Südwesten Berlins; im Artenspektrum sind Barsch, Zander und Hecht vertreten. Als Teil des Havelsystems bietet er die typische Struktur aus Fahrrinnenkanten, Steganlagen und Uferabbrüchen, an denen Barsche stehen. Bewirtschafter ist die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf (Weißenburger Str. 43, 13595 Berlin), die Karten für die Teilgebiete Wannsee, Havel und Spree ausgibt. Im Zeitraum 1. Januar bis 30. April greift das Raubfischköder-Verbot nach § 18 Abs. 3 LFischO - Kunstköder über 2 cm sind dann verboten.
  • Unterhavel Fluss mit seeartigen Erweiterungen (Flussseen) · Spandau (Schleuse Spandau flussabwärts bis zur Landesgrenze vor Potsdam)
    Schonzeit: keine (Landeswert); Kunstköderverbot 01.01.-30.04. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Die Unterhavel verläuft von der Schleuse Spandau flussabwärts und weitet sich zu mehreren Havelerweiterungen (Flussseen) von 500 m bis über 2 km Breite. Der Abschnitt gilt ausdrücklich als besonders interessant für Zander- und Barschangler; der Mündungsbereich der Spree ist ein bekannter Hotspot. Die heißen Barsch-Strukturen in den breiten Flussseen erreicht man meist nur vom Boot. Bewirtschafter ist die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf. Fürs Frühjahr gilt: 1. Januar bis 30. April kein Raubfischköder-Einsatz (§ 18 Abs. 3 LFischO), Kunstköder über 2 cm sind tabu.
  • Langer See (Dahme) Rinnensee, von der Dahme durchflossen (flussartig) · Treptow-Köpenick (zwischen Grünau und Schmöckwitz), Südosten Berlins
    Schonzeit: keine (Landeswert); Kunstköderverbot 01.01.-30.04. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Lange See ist ein von der Dahme durchflossener Rinnensee, rund 280 ha groß und bis 8,5 m tief; mit seiner langgestreckten Form gleicht er eher einem breiten, trägen Fluss mit sandigem Grund. Barsche gehören zum festen Bestand neben Hecht, Zander und Wels. Als typisches Fluss-See-Gewässer der Dahme mit Strömungskanten und Übergängen bietet er wechselnde Barsch-Standplätze. Bewirtschafter ist die Köpenicker Fischervereinigung e.V. Beim Barschfang im Frühjahr beachten: 1. Januar bis 30. April keine Raubfischköder (§ 18 Abs. 3 LFischO), nur Köder bis 2 cm erlaubt.
  • Seddinsee flussartiger See der Dahme (mit Inseln) · Treptow-Köpenick (zwischen Gosen und Schmöckwitz), Südosten Berlins
    Schonzeit: keine (Landeswert); Kunstköderverbot 01.01.-30.04. | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Seddinsee ist ein etwa vier Kilometer langer, flussartiger See der Dahme mit sandigem Grund, bis 7 m tief und mit mehreren kleinen Inseln; er ist mit dem Zeuthener See und dem Langen See verbunden, über den Gosener Kanal auch mit der Spree-Wasserstraße. Der Barschbestand gilt als gut, gefangen wird unter anderem mit Gummiködern am Drop-Shot. Inselkanten und die Kanalmündungen sind lohnende Barsch-Strukturen. Bewirtschafter ist die Köpenicker Fischervereinigung e.V. Im Frühjahr (1. Januar bis 30. April) gilt das Raubfischköder-Verbot nach § 18 Abs. 3 LFischO - Kunstköder über 2 cm sind dann nicht erlaubt.