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Schonzeit & Mindestmaß

Regenbogenforelle: Schonzeit und Mindestmaß

Alle 16 Bundesländer im Überblick - jeder Wert aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes, mit Quelle und Stand.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze

Bei der Regenbogenforelle ist die Rechtslage uneinheitlich, weil sie kein heimischer Fisch ist. Manche Länder führen sie mit eigener Schonzeit und eigenem Mindestmaß: Bayern 15.12.-15.3. (26 cm), Berlin 1.10.-30.4. (25 cm), Baden-Württemberg 1.10.-28.2. (ohne Maß), Rheinland-Pfalz 15.10.-15.3. (20 cm), Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils mit Schonzeit (25 cm, nur in Fließ-/Salmonidengewässern), Niedersachsen ohne Schonzeit, aber 25 cm. Viele andere Länder führen sie gar nicht auf - dort gilt keine gesetzliche Schonzeit und kein Mindestmaß. Wichtig: 'Nicht geregelt' heißt nicht 'schutzlos' - in Hessen und NRW ist stattdessen der Besatz in Fließgewässern verboten. Am Forellensee gelten ohnehin die Regeln des Betreibers.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Quelle / Stand
Baden-Württemberg 01.10. - 28.02. kein gesetzliches Maß Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO) Stand: Fassung 2022 Eigene Zeile mit Schonzeit, aber ohne gesetzliches Mindestmaß.
Bayern 15.12. - 15.03. 26 cm Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage Stand: AVBayFiG Amtlich; gilt in allen Flussgebieten.
Berlin 01.10. - 30.04. 25 cm Fischereiamt Berlin - Mindestmaße und Schonzeiten Stand: 2026 Eigene Zeile (LFischO Berlin).
Brandenburg keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Brandenburgische Fischereiordnung (BbgFischO) Stand: bravors In der BbgFischO nicht als Art geführt - keine gesetzliche Schonzeit/kein Maß; Verbands-/Gewässerregeln (LAVB) können abweichen.
Bremen keine Schonzeit kein gesetzliches Maß angelmagazin.de - Schonzeiten Bremen Stand: 2026 Nicht separat geregelt; im Zweifel Bremische Binnenfischereiverordnung prüfen.
Hamburg keine Schonzeit kein gesetzliches Maß beute-fieber.de - Schonzeiten Hamburg Stand: 2026 Nicht separat geführt (nur Bachforelle geregelt).
Hessen keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Hessische Fischereiverordnung (HFischV) Stand: 2023 Keine Schonzeit/kein Maß; Besatz in Fließgewässern der Forellen-/Äschenregion verboten, nur in geschlossenen Stillgewässern.
Mecklenburg-Vorpommern keine Schonzeit kein gesetzliches Maß LALLF M-V - Mindestmaße und Schonzeiten Stand: LALLF Nicht separat geführt (nur Bachforelle geregelt).
Niedersachsen keine Schonzeit 25 cm Niedersachsen - Binnenfischereiordnung (LAVES) Stand: LAVES Eigene Zeile: keine Schonzeit, ganzjährig fangbar ab 25 cm (Binnengewässer).
Nordrhein-Westfalen keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Landesfischereiverordnung NRW (recht.nrw.de) Stand: LFischVO NRW Keine Schonzeit; Besatz in Fließgewässern nicht zulässig, daher Mindestmaß gegenstandslos.
Rheinland-Pfalz 15.10. - 15.03. 20 cm schonzeiten.de - Rheinland-Pfalz (nach LFischVO RLP) Stand: 2026 Eigene Zeile; Mindestmaß 20 cm (nicht 25 cm).
Saarland keine Schonzeit kein gesetzliches Maß schonzeiten.de - Saarland Stand: 2026 Nicht separat geregelt; Landesfischereiverordnung/Verein prüfen.
Sachsen 01.10. - 30.04. 25 cm Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) Stand: 2022 Eigene Zeile; Schonzeit nur in Fließgewässern.
Sachsen-Anhalt 15.09. - 31.03. 25 cm beyondfishing.de - Sachsen-Anhalt (nach FischO LSA) Stand: 2026 Eigene Zeile; Schonzeit nur in Salmonidengewässern.
Schleswig-Holstein keine Schonzeit kein gesetzliches Maß schonzeiten.de - Schleswig-Holstein Stand: 2026 Nicht separat geführt (nur Bachforelle).
Thüringen keine Schonzeit kein gesetzliches Maß simfisch.de - Thüringen (nach ThürFischAVO) Stand: 2026 Keine eigene Zeile; kommen Bach- und Regenbogenforelle gemeinsam in einem Fließgewässer vor, gilt für beide die Bachforellen-Schonzeit (01.10.-31.03., 30 cm).
Rechtlicher Hinweis

Diese Angaben geben den Stand der jeweiligen Landes-Fischereiverordnung wieder und dienen der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Verordnung des Bundeslandes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Ein Neozoon mit uneinheitlichen Regeln

Die Regenbogenforelle stellt die Schonzeiten-Übersicht vor eine besondere Aufgabe, denn als nicht heimischer Fisch wird sie von den Bundesländern höchst unterschiedlich behandelt. Einige Länder führen sie mit einer eigenen Schonzeit und einem eigenen Mindestmaß, andere gar nicht - und das hat gute Gründe: Weil sich die nordamerikanische Art in Deutschland kaum selbst fortpflanzt und ihre Bestände auf Besatz beruhen, sieht nicht jedes Land Anlass für eine Fangschonzeit.

Länder mit eigener Schonzeit und Maß

Diese Länder behandeln die Regenbogenforelle wie einen regulären Zielfisch:

  • Bayern: 15.12. bis 15.3., Mindestmaß 26 cm.
  • Berlin: 1.10. bis 30.4., 25 cm.
  • Baden-Württemberg: 1.10. bis 28.2. - mit Schonzeit, aber ohne gesetzliches Mindestmaß.
  • Rheinland-Pfalz: 15.10. bis 15.3., 20 cm (nicht 25 cm - ein häufiger Kopierfehler).
  • Sachsen: 1.10. bis 30.4., 25 cm - Schonzeit nur in Fließgewässern.
  • Sachsen-Anhalt: 15.9. bis 31.3., 25 cm - Schonzeit nur in Salmonidengewässern.
  • Niedersachsen: keine Schonzeit, aber ganzjährig fangbar erst ab 25 cm.

Länder ohne eigene Regelung

In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Schleswig-Holstein ist die Regenbogenforelle nicht gesondert in der Landesverordnung geführt - dort gilt für sie weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß (geregelt ist jeweils nur die heimische Bachforelle). Das heißt aber nicht, dass keine Regeln greifen: In Vereins- und Pachtgewässern können eigene Mindestmaße und Schonzeiten festgelegt sein, und am Forellensee bestimmt der Betreiber.

Eine Sonderrolle spielt Thüringen: Dort gibt es keine eigene Zeile für die Regenbogenforelle, aber eine Koppelregel - kommen Bach- und Regenbogenforelle gemeinsam in einem Fließgewässer vor, gilt für beide die Bachforellen-Schonzeit (1.10. bis 31.3., 30 cm).

”Keine Schonzeit” ist nicht “schutzlos”

Der wichtigste Punkt zum Verständnis: Wo für die Regenbogenforelle keine Fangschonzeit gilt, greift oft ein anderer, wirkungsvollerer Hebel - das Besatzverbot. In Hessen und Nordrhein-Westfalen darf die nicht heimische Art nicht in Fließgewässer der Forellen- und Äschenregion eingesetzt werden, um die heimischen Salmoniden vor Konkurrenz und Krankheiten zu schützen; erlaubt ist der Besatz nur in geschlossenen Stillgewässern. Der Schutz setzt hier also nicht am Fangmaß an, sondern beim Besatz. Mehr über den Fisch selbst - und die Abgrenzung zur Bachforelle - steht im großen Regenbogenforellen-Guide.

Häufige Fragen zur Schonzeit des Regenbogenforelle

Hat die Regenbogenforelle eine Schonzeit?

Das hängt stark vom Bundesland ab. Einige Länder führen die Regenbogenforelle mit eigener Schonzeit: Bayern (15.12.-15.3.), Berlin (1.10.-30.4.), Baden-Württemberg (1.10.-28.2.), Rheinland-Pfalz (15.10.-15.3.), Sachsen und Sachsen-Anhalt (mit Einschränkung auf Fließ- bzw. Salmonidengewässer). Viele andere Länder - Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein - führen sie gar nicht auf, dort gibt es keine gesetzliche Schonzeit. Die genauen Werte stehen in der Tabelle oben.

Warum ist die Regenbogenforelle so unterschiedlich geregelt?

Weil sie kein heimischer Fisch ist, sondern ein nordamerikanisches Neozoon, das sich in Deutschland kaum selbst fortpflanzt. Manche Länder behandeln sie wie einen normalen Zielfisch mit Schonzeit und Maß, andere sehen keinen Anlass für eine Schonzeit, weil die Bestände ohnehin auf Besatz beruhen. Eine häufige Fehlerquelle sind Übersichten, die einfach die Werte der heimischen Bachforelle übernehmen - das ist oft falsch.

Bedeutet 'keine Schonzeit' beim Regenbogen freie Bahn?

Nein. In mehreren Ländern ohne Fangschonzeit greift ein anderer Hebel: das Besatzverbot. In Hessen und Nordrhein-Westfalen darf die Regenbogenforelle nicht in Fließgewässer der Forellen- und Äschenregion eingesetzt werden, um die heimischen Salmoniden zu schützen - erlaubt ist der Besatz nur in geschlossenen Stillgewässern beziehungsweise Teichen. Und in Vereins- und Pachtgewässern können ohnehin eigene, strengere Regeln gelten.

Welche Regeln gelten am Forellensee?

Am Forellenteich oder Angelsee (Put-and-Take) gelten keine gesetzlichen Schonzeiten oder Mindestmaße, sondern die Regeln des Betreibers - etwa eine Fangbegrenzung pro Tag oder eine Mindest-Entnahme. Das ist der häufigste Fangkontext für die Regenbogenforelle. Die Angaben in der Tabelle oben betreffen dagegen die öffentlichen Gewässer unter Landesrecht.

Weitere Quellen