Wels-Schonzeit in Hamburg
In Hamburg gibt es für den Wels weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- HmbFAnGDVO
- Stand
- Fassung 2019
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Wels während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Wels-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Wels in Hamburg Schonzeit?
In Hamburg besteht für den Wels in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (HmbFAnGDVO). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Wels in Hamburg sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Hamburg nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.
Wels-Schonzeit an bekannten Gewässern in Hamburg
An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.
- Elbe (Strom-Elbe, Hamburger Stadtgebiet) Strom / Tidefluss · Hamburger Elbe-Hauptstrom, rechtes Ufer von der Zollenspieker Fähre elbabwärts bis Ruschort; Auenlandschaft Obere TideelbeSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinDie Elbe führt einen soliden, wenn auch nicht dichten Welsbestand; die Durchschnittsgrößen liegen unter denen von Rhein oder Neckar, Fische von 1 bis 1,5 m gelten als gute Exemplare. Welse werden überwiegend als Beifang beim Zander- und Aalangeln erwischt; im Winter ziehen sie sich an bestimmte tiefe Stellen zusammen. Als freies Gewässer ohne Verpachtung genügen Fischereischein und Fischereiabgabe.
- Hohendeicher See (Oortkatensee) See (Baggersee) · Vier- und Marschlande, Ochsenwerder/Kirchwerder im Südosten Hamburgs, ca. 62 haSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinWels steht ausdrücklich in der offiziellen Artenliste des Bewirtschafters (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Wels, Barsch, Aal, Weißfische). Großer, tiefer Baggersee der warmen Marschlande - ein typisches Stillwasser-Welsrevier. Angeln nur für AVHH-Mitglieder und Gastkarteninhaber (30 Euro/Jahr oder 20 Euro/3 Tage); nur Boote ohne Motor. Fangstatistik-Pflicht.Bewirtschafter: Anglerverband Hamburg e.V. (Pachtgewässer)
- Dove-Elbe Fluss / strömungsberuhigter Elbe-Nebenarm · Südosten Hamburgs, Vier- und Marschlande, von der Krapphofschleuse bis zur Mündung in die Elbe, ca. 18 bis 20 kmSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinStrömungsberuhigter, sich im Sommer stark erwärmender Elbe-Nebenarm - ein typischer warmer Marschlande-Lebensraum, in dem sich der Wels wohlfühlt. Das Vorkommen ist über Angel-Fachquellen belegt (Räuber wie Hecht, Zander, Wels und Aal). Angeln nur für AVHH-Mitglieder/Gastkarte; Fangverbotszone im NSG Reit/Hohe Reit sowie am Nordufer zwischen Tatenberger Schleuse und Elbe beachten.Bewirtschafter: Anglerverband Hamburg e.V. (Pachtgewässer)