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Baggersee · Bremen, Osterholz (Ostrand, neben der A27)

Bultensee

Der Bultensee in Bremen-Osterholz ist ein kleinerer, nährstoffreicher Baggersee mit Aal als Zielfisch - ein reines Binnengewässer, an dem das Unterweser-Aalfangverbot nicht gilt. Was den See ausmacht und welche Auflagen der SFV Bremen setzt.

Von der Redaktion Stand: Juli 2026
Typ
Baggersee
Lage
Bremen, Osterholz (Ostrand, neben der A27)
Bundesland
Bremen
Raubfischarten
1
Das Wichtigste in Kürze

Der Bultensee in Bremen-Osterholz (am Ostrand, neben der A27) ist ein kleinerer, nährstoffreicher Baggersee (ca. 5 ha) der Bultensee-Gruppe des SFV Bremen; der Aal wird als Zielfisch geführt. Als reines Binnengewässer ohne Tideanbindung gilt hier die SFV-Aalregel: Entnahmefenster 45 bis 75 cm, Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März, maximal 3 Aale pro Tag. Zu beachten sind mehrere Auflagen: maximal 1 Liter trockenes Anfüttermaterial, kein Boots- und kein Bellyboot-Angeln sowie ein Badestrand-Angelverbot vom 15. Mai bis 15. September. Bewirtschafter ist der Sportfischer-Verein Bremen. Man befischt den Aal im nächtlichen Ansitz vom Ufer.

ca. 5 ha, nährstoffreich
Baggersee der Bultensee-Gruppe Aal als Zielfisch
Aal 45-75 cm, 3/Tag
SFV-Entnahmefenster kein Unterweser-Fangverbot
kein Boots-/Bellyboot-Angeln
max. 1 L Anfüttermaterial Badestrand 15.05.-15.09. gesperrt

Ein Aal-Baggersee am Bremer Ostrand

Der Bultensee liegt in Bremen-Osterholz am Ostrand der Stadt, direkt neben der A27 - ein kleinerer, nährstoffreicher Baggersee von rund 5 Hektar aus der Bultensee-Gruppe des SFV Bremen. Der Aal wird hier ausdrücklich als Zielfisch geführt, und der nährstoffreiche See bietet ihm gute Bedingungen. Weil es sich um ein reines Binnengewässer ohne Tideanbindung handelt, greift das Aalfangverbot der Unterweser nicht - es gilt die eigene, strengere SFV-Aalregel.

Welche Raubfische der See führt

  • Der Aal ist der Zielfisch - im nährstoffreichen Baggersee (Entnahmefenster 45-75 cm).
  • Dazu kommen Hecht und Barsch an den Kanten.
  • Der Zander und weitere Arten gehören zum Bestand.

Angeln am Bultensee

Bewirtschafter ist der Sportfischer-Verein Bremen. Den Aal befischt man im nächtlichen Ansitz mit Tauwurm vom Ufer - Boots- und Bellyboot-Angeln sind nicht erlaubt. Es gilt die SFV-Aalregel (45-75 cm, Schonzeit 1.10.-31.03., max. 3/Tag); zusätzlich sind maximal 1 Liter trockenes Anfüttermaterial und das Badestrand-Angelverbot (15.05.-15.09.) zu beachten.

Die Regeln vor dem Angeln prüfen

Am Bultensee sind das SFV-Aal-Entnahmefenster und die Auflagen (kein Boot, Anfütter-Limit, Badestrand-Sperre) zentral. Die gewässerspezifischen Angaben stehen in der Tabelle unten; den Landesrahmen geben die Schonzeiten in Bremen. Verbindlich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein.

Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits am Bultensee

Fischart Schonzeit Mindestmaß Fanglimit
Aal Schonzeit Bremen → 01.10.-31.03. (SFV Bremen) 45-75 cm (Entnahmefenster, SFV) max. 3 Aale/Tag (SFV Bremen)

Besonderheiten am Bultensee

  • Aal: Kleinerer, nährstoffreicher Baggersee (ca. 5 ha) der Bultensee-Gruppe des SFV Bremen; Aal als Zielfisch geführt. Reines Binnengewässer ohne Tideanbindung - SFV-Aalregel (Entnahmefenster 45-75 cm, Schonzeit 01.10.-31.03., max. 3/Tag). Auflagen: max. 1 Liter trockenes Anfüttermaterial, kein Boots-/Bellyboot-Angeln, Badestrand-Angelverbot 15.05.-15.09.
Bewirtschafter

Die Regeln am Bultensee setzt Sportfischer-Verein Bremen e.V. (SFV Bremen). Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.

Häufige Fragen zum Bultensee

Gilt am Bultensee das Aalfangverbot der Unterweser?

Nein - der Bultensee ist ein reines Binnengewässer ohne Tideanbindung, sodass das Aalfangverbot der tidebeeinflussten Unterweser hier nicht greift. Stattdessen gilt die Aalregel des SFV Bremen: ein Entnahmefenster von 45 bis 75 cm, eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März und maximal 3 Aale pro Tag. Der Aal wird am nährstoffreichen Baggersee ausdrücklich als Zielfisch geführt und im nächtlichen Ansitz vom Ufer befischt.

Welche Auflagen gelten am Bultensee?

Mehrere: Erlaubt ist maximal 1 Liter trockenes Anfüttermaterial, Boots- und Bellyboot-Angeln sind nicht gestattet, und am Badestrand gilt vom 15. Mai bis 15. September ein Angelverbot. Dazu kommt die SFV-Aalregel (Entnahmefenster 45-75 cm, Schonzeit 1.10.-31.03., max. 3/Tag). Diese Auflagen berücksichtigen die Freizeitnutzung und den Schutz des kleineren, nährstoffreichen Baggersees. Vor dem Angeln prüft man sie auf dem Erlaubnisschein.

Wie befischt man den Bultensee auf Aal?

Vom Ufer im nächtlichen Ansitz - Boots- und Bellyboot-Angeln sind am Bultensee nicht erlaubt. Der nährstoffreiche Baggersee bietet dem Aal gute Bedingungen; man legt die Grundmontage mit Tauwurm an aussichtsreichen Uferstellen aus. Es gilt das SFV-Entnahmefenster (45-75 cm) mit maximal 3 Aalen pro Tag. Am Badestrand ist das Angeln in der Badesaison (15.05.-15.09.) untersagt, sonst ist der See gut vom Ufer zu befischen.