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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Bremen

In Bremen gibt es für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 45 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2011
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
45 cm
Stand
Fassung 2011
Wichtig für Bremen: Mindestmaß 45 cm, keine Schonzeit. Einzelne Sekundärquellen nennen 50 cm - im Zweifel beim Landesfischereiverband gegenprüfen.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Bremen Schonzeit?

In Bremen besteht für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aal in Bremen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Bremen 45 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Bremen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Werdersee Baggersee · Bremen, Neustadt/Habenhausen (eingedeichter Weser-Altarm)
    Schonzeit: 01.10.-31.03. (SFV Bremen) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster, SFV) |Limit: max. 3 Aale/Tag (SFV Bremen)
    Der 37 ha große See wird von der Weser gespeist, ist aber ein abgetrenntes, eingedeichtes Stillgewässer (nicht tidebeeinflusst) - daher gilt die SFV-Gewässerordnung, nicht das Aal-Fangverbot der tidebeeinflussten Unterweser. Der SFV Bremen führt für Aal ein Entnahmefenster 45-75 cm mit Schonzeit 01.10.-31.03. und max. 3 Aalen/Tag - strenger als der Landeswert. Zwei ganzjährige Angelverbotszonen (Einlauf, Vogelinsel); am Badestrand Angelverbot 16.05.-15.09.
  • Unisee (Stadtwaldsee) Baggersee · Bremen, Horn-Lehe (am Stadtwald)
    Schonzeit: 01.10.-31.03. (SFV Bremen) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster, SFV) |Limit: max. 3 Aale/Tag (SFV Bremen)
    Tiefer, klarer Baggersee (29 ha, bis 15 m) mit Aal, Barsch, Hecht, Zander, Wels, Karpfen und Schleie. Als grundwassergespeistes Binnengewässer nicht tidebeeinflusst - das Unterweser-Aalfangverbot betrifft ihn nicht. Es gilt die SFV-Aalregel (Entnahmefenster 45-75 cm, Schonzeit 01.10.-31.03., max. 3/Tag). An den Badestränden Angelverbot 15.05.-15.09.; außerhalb der Badesaison Angeln vom nichtmotorisierten Boot erlaubt. Gastkarten erhältlich.
  • Achterdieksee Baggersee · Bremen, Oberneuland (an der A27)
    Schonzeit: 01.10.-31.03. (SFV Bremen) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster, SFV) |Limit: max. 3 Aale/Tag (SFV Bremen)
    Grundwassergespeister Baggersee im Osten Bremens; durch den nahen Salzstock leicht brackig, aber abgeschlossenes Binnengewässer ohne Tideanbindung - kein Unterweser-Fangverbot. Aal in der Vereins-Gewässerliste belegt; SFV-Aalregel (45-75 cm, Schonzeit 01.10.-31.03., max. 3/Tag). Strikte Auflagen: Anfütterungsverbot, kein Angeln von Brücke/Damm, kein Boots-/Bellyboot-Angeln, Badestrand-Angelverbot 15.05.-15.09.
  • Bultensee Baggersee · Bremen, Osterholz (Ostrand, neben der A27)
    Schonzeit: 01.10.-31.03. (SFV Bremen) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster, SFV) |Limit: max. 3 Aale/Tag (SFV Bremen)
    Kleinerer, nährstoffreicher Baggersee (ca. 5 ha) der Bultensee-Gruppe des SFV Bremen; Aal als Zielfisch geführt. Reines Binnengewässer ohne Tideanbindung - SFV-Aalregel (Entnahmefenster 45-75 cm, Schonzeit 01.10.-31.03., max. 3/Tag). Auflagen: max. 1 Liter trockenes Anfüttermaterial, kein Boots-/Bellyboot-Angeln, Badestrand-Angelverbot 15.05.-15.09.
  • Vahrer See See · Bremen, Vahr
    Schonzeit: 01.10.-31.03. (SFV Bremen) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster, SFV) |Limit: max. 3 Aale/Tag (SFV Bremen)
    Langgestreckter, flacher Stadtsee der Vahrer-See-Gruppe des SFV Bremen mit ausgeprägten Seerosenfeldern - typische flache Aal-Kante. Kein Tideeinfluss, daher SFV-Aalregel (45-75 cm, Schonzeit 01.10.-31.03., max. 3/Tag). Angeln vom Boot/Bellyboot verboten; Auflagen des Erlaubnisscheins beachten. Gastkarte über hejfish.
  • Kuhgraben Graben · Bremen, Horn-Lehe / Wümme-Niederung
    Schonzeit: 01.10.-31.03. (SFV Bremen) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster, SFV) |Limit: max. 3 Aale/Tag (SFV Bremen)
    Geradliniger, kanalartiger Graben (ca. 3,2 km) quer zur Wümme, mündet über das Kuhsiel in die Wümme - klassisches Aal-Grabenrevier mit Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Schleie und Quappe. Binnengewässer oberhalb der Siele (nicht tidebeeinflusst) - SFV-Aalregel (45-75 cm, Schonzeit 01.10.-31.03., max. 3/Tag). Teils reger Bootsverkehr; Auflagen des Erlaubnisscheins beachten.