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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 50 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2021
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 2021
Wichtig für Schleswig-Holstein: Binnengewässer: 50 cm, keine Schonzeit. An der Küste/Ostsee gilt das EU-Aalfangverbot (geschlossene Monate jährlich neu) - vor der Saison prüfen.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Schleswig-Holstein Schonzeit?

In Schleswig-Holstein besteht für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aal in Schleswig-Holstein sein?

Das Mindestmaß beträgt in Schleswig-Holstein 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Schleswig-Holstein

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Großer Plöner See (Seenverbund) See · Kreis Plön, Holsteinische Schweiz
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit 2.840 ha größter See Schleswig-Holsteins; der LAV-SH bewirtschaftet einen Verbund aus acht Gewässern. Reines Binnengewässer, daher keine Schonzeit und Mindestmaß 50 cm nach Landeswert. Hecht und Zander sind hier strenger geregelt; den Erlaubnisschein vor jedem Angeltag prüfen.
  • Nord-Ostsee-Kanal (NOK) Kanal (Bundeswasserstraße, brackig) · Brunsbüttel bis Kiel-Holtenau
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein (Kanalschein)
    Der LAV-SH hält das Fischereirecht auf rund 98 km Wasserstraße. Brackwasser mit Süß-, Brack- und zeitweise Salzwasserarten. Wichtig: Der NOK zählt als Binnengewässer und ist laut LAV-SH ausdrücklich vom EU-Aalfangverbot (Meeres-/Brackgewässer) ausgenommen - das Aalangeln bleibt hier erlaubt. Bekannt für gute Aal- und Zanderfänge; Aalbesatz. Zugang nur über Kanalschein.
  • Wittensee See · Kreis Rendsburg-Eckernförde
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 1.030 ha großer, klarer See - eines der besten Angelgewässer Schleswig-Holsteins. Das Fischereirecht liegt bei der ortsansässigen Berufsfischerei Bening (dort Erlaubnisscheine und Boote). Hecht, Barsch, Aal und Karpfen zählen zu den häufigsten Fängen. Konkrete Aal-Sonderregeln direkt beim Fischereibetrieb erfragen.
  • Westensee See · Kreis Rendsburg-Eckernförde, Naturpark Westensee
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 692 ha im Naturpark Westensee, südlich des Nord-Ostsee-Kanals. Bewirtschafter-Sonderregel: Angeln ausschließlich vom Boot, Saison ab 01.05.; FFH-/Naturschutzgebiet mit Abstandsregeln zu Schilf- und Schutzzonen. Aalvorkommen belegt; da die LAV-Seite den Aal nicht eigens auflistet, gilt der Landeswert - Details über den Erlaubnisschein prüfen.
  • Eider (Mitteleider) Fluss · Rendsburg bis Schleuse Nordfeld, Kreise RD-Eckernförde / Dithmarschen
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert oberhalb Nordfeld) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 78 km Flussstrecke von Rendsburg bis zur Schleuse Nordfeld, nachhaltig bewirtschaftet; Aal im Besatzplan (bis zu 10.000 Aale jährlich). Befischbar mit einer Wochenkarte für die Gesamtstrecke. Wichtig: Unterhalb der Schleuse Nordfeld geht die Eider in die tidenbeeinflusste, brackige Untereider über - dort greift das EU-Aalfangverbot. Während der Hecht-/Zander-Schonzeit (01.01.-31.05.) sind tote Köderfische und Kunstköder verboten.
  • Ratzeburger See See · Kreis Herzogtum Lauenburg, zwischen Lübeck und Ratzeburg
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 1.260 ha, bis 24 m tief - einer der großen Seen im Südosten Schleswig-Holsteins. Das Fischereirecht liegt bei der Fischerei Jobmann; Tages-, Wochen- und Monatskarten bei lokalen Ausgabestellen. Aal, Barsch, Hecht, Karpfen und Zander im Bestand, Aale in guten Größen. Aal-Sonderregeln direkt beim Fischereibetrieb erfragen.
  • Schaalsee (SH-Teil, Dargow) See (Grenzsee SH/MV) · Kreis Herzogtum Lauenburg, SH-Anteil bei Dargow
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit bis zu 72 m tiefster See Norddeutschlands; befischbar ist die SH-Teilfläche Dargow. Die Berufsfischerei wurde Ende 2019 zugunsten eines Maränen-Projekts eingestellt; die Seeverwaltung Dargow GbR vergibt Angelkarten (Bootsangeln). Aal kommt vor. Achtung: Drittquellen nennen abweichend 45 cm - maßgeblich ist der Erlaubnisschein, im Zweifel gilt der Landeswert 50 cm.
  • Einfelder See See · Kreis Rendsburg-Eckernförde, nördlich Neumünster
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein (Gastangler: nur Uferangeln)
    Rund 182 ha, im Schnitt 3,7 m tief, gut von der A7 erreichbar. Der LAV-SH bescheinigt gute Bestände an Aal, Hecht, Barsch und Zander. Sonderregel: Für Gastangler nur Uferangeln erlaubt, dafür rund um die Uhr inkl. Nachtangeln. Für Aal gilt der Landeswert - Details per Erlaubnisschein.
  • Bordesholmer See See · Kreis Rendsburg-Eckernförde, Bordesholm
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Kleiner, flacher See von rund 70 ha (max. ca. 3 m) am Westrand von Bordesholm. Ein Berufsfischer hält das Fischereirecht, der ASV Bordesholm ist Unterpächter; Tageskarten erhältlich, zwei Ruten erlaubt. Hecht, Barsch, Karpfen, Aal und Zander zählen zu den häufigsten Fängen. Aal-Konditionen über den Erlaubnisschein prüfen.
  • Trammer See See · Kreis Plön, Holsteinische Schweiz
    Schonzeit: keine (Binnen-Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 176 ha, bis 41 m tief - wegen Tiefe und gutem Raubfischbestand 'Räuberhöhle' genannt. Der Sportfischerverein Plön bewirtschaftet den See (Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Schleie) und stellt Gastboote. Sonderregel: eine Bucht im Nordteil ist bis 30.06. als Schongebiet ausgewiesen. Aal-Konditionen über den Erlaubnisschein.