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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Die Schonzeit für Aal in Mecklenburg-Vorpommern läuft vom 1. Dezember bis 28. Februar. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Aal nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Stand 2011
Schonzeit
1. Dezember bis 28. Februar
Mindestmaß
50 cm
Stand
Stand 2011
Wichtig für Mecklenburg-Vorpommern: Binnengewässer: Schonzeit 01.12.-28.02., 50 cm. An der Ostseeküste ist die Freizeit-Aalfischerei 2026 ganzjährig verboten (EU-Verordnung).

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Mecklenburg-Vorpommern Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Mecklenburg-Vorpommern dauert vom 1. Dezember bis 28. Februar. Maßgeblich ist die Binnenfischereiverordnung M-V (BiFVO), § 4/§ 5.

Wie groß muss ein Aal in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Müritz See · Mecklenburgische Seenplatte (Waren/Röbel)
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 55 cm |Limit: max. 2 Fische/Tag (Hecht, Zander, Aal, Karpfen zusammen)
    Größter Binnensee Deutschlands (rund 117 km²) und Top-Aalrevier. Die Müritzfischer besetzen jährlich Aal - vom Landesverband der Binnenfischer kamen rund 2,6 Mio. Glasaale, etwa die Hälfte davon in die Müritz-Region (Nordkurier). Bewirtschafter-Mindestmaß 55 cm liegt über dem Landeswert 50 cm. Nachtangeln erlaubt; Schonbezirke in der Kleinen Müritz beachten (01.04.-01.06. Kunstköder- und Schleppverbot).
  • Plauer See See · Plau am See, Ludwigslust-Parchim
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 55 cm |Limit: max. 2 Fische/Tag (Hecht, Zander, Aal, Karpfen zusammen)
    Rund 38 km² großer, artenreicher See am Westende der Mecklenburgischen Großseenkette, über Fleesen- und Kölpinsee mit der Müritz verbunden. Aal gehört zum festen Bestand. Bewirtschafter-Mindestmaß 55 cm. Mit reiner LAV-Jahresangelerlaubnis ohne Müritzfischer-Karte nur vom verankerten Boot erlaubt; fürs Uferangeln Müritzfischer-Erlaubnisschein nötig. Nachtangeln erlaubt.
  • Kölpinsee See · zwischen Müritz und Fleesensee (Klink/Untergöhren)
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 55 cm |Limit: max. 2 Fische/Tag (Hecht, Zander, Aal, Karpfen zusammen)
    Rund 20 km² großer See der Müritz-Elde-Seenkette, von der Elde durchflossen und direkt mit Müritz und Fleesensee verbunden - Teil des durchgängig besetzten Aal-Lebensraums der Müritzfischer. Bewirtschafter-Mindestmaß 55 cm. Es gelten die Angelregeln der Müritzfischer.
  • Fleesensee See · zwischen Kölpinsee und Malchow
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 55 cm |Limit: max. 2 Fische/Tag (Hecht, Zander, Aal, Karpfen zusammen)
    See der Müritz-Elde-Großseenkette, in dem der Aal zu den vorherrschenden Raubfischen zählt. Teil des Müritzfischer-Verbundes mit jährlichem Aalbesatz. Bewirtschafter-Mindestmaß 55 cm. An der Elde (Plauer-See-Ausfluss bis Schleuse Plau, Drehbrücke Malchow) gelten vom 15.10.-31.03. Einschränkungen beim Hakenmaß. Erlaubnisschein der Müritzfischer erforderlich.
  • Tollensesee See · Neubrandenburg
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 55 cm |Limit: max. 2 Fische/Tag (Hecht, Zander, Aal, Karpfen zusammen)
    1.735 ha großer, bis 31 m tiefer See direkt bei Neubrandenburg, Aal als Standfisch gelistet. Berufsfischereigewässer - nur mit LAV-M-V-Jahresangelerlaubnis befischbar, Gastangler brauchen die Erlaubnis des Berufsfischers. Bewirtschafter-Mindestmaß Aal 55 cm; Zusatzregeln siehe Erlaubnisschein.
  • Kummerower See See · zwischen Kummerow und Verchen (Mecklenburgische Seenplatte / Demmin)
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit 2.338 ha viertgrößter See M-Vs, klassisches Nacht-Aalrevier - Aal als Zielfisch, oft in der Dämmerung beangelt. Berufsfischereigewässer: nur mit LAV-Jahresangelerlaubnis, Gastkarte beim Berufsfischer. Keine öffentliche Aal-Sonderregel belegt - daher Landeswert 50 cm; Zusatzregeln siehe Erlaubnisschein der Salemer Fischerei.
  • Malchiner See See · zwischen Malchin und Dahmen
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    1.382 ha großer Flachsee (max. 10 m), Aal gelistet. Berufsfischereigewässer - nur mit LAV-M-V-Jahresangelerlaubnis. Im Norden ein Naturschutzgebiet mit Angel- und Befahrensverbot. Keine belegte Aal-Sonderregel, daher Landeswert 50 cm; Zusatzregeln siehe Erlaubnisschein der Seenfischerei Dahmen.
  • Schweriner Innensee See · Landeshauptstadt Schwerin
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein (kein gesondertes Aal-Limit)
    2.634 ha großer, bis 44,6 m tiefer Stadtsee mit gelistetem Aalbestand. Berufsfischereigewässer - nur mit LAV-Jahresangelerlaubnis, Tages-/Wochenkarten bei der Schweriner Seenfischerei. Belegte Tageslimits für Barsch/Hecht/Zander; für Aal kein gesondertes Limit, Mindestmaß Landeswert 50 cm. Driftangeln bis Windstärke 4 bft erlaubt.
  • Warnow (Bützow bis Rostock) Fluss · von Bützow bis Rostock (rund 37 km), Landkreis Rostock
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 37 km Flusslauf mit gelistetem Aalbestand, als LAV-Verbandsgewässer mit der Jahresangelerlaubnis befischbar (Nachtangeln und drei Ruten gestattet). NSG 'Unteres Warnowland' beachten - an rot markierten Ufern Angelverbot; Elektromotoren abschnittsweise verboten. Mindestmaß Landeswert 50 cm.
  • Müritz-Elde-Wasserstraße Kanal · Schleuse Plau bis Eldedreieck (rund 64 km), Ludwigslust-Parchim
    Schonzeit: 01.12.-28.02. | Mindestmaß: 55 cm |Limit: max. 2 Fische/Tag (Hecht, Zander, Aal, Karpfen zusammen)
    Rund 64 km lange schiffbare Wasserstraße mit gelistetem Aalbestand - typischer Aal-Lebensraum mit Strömung und Schleusenbereichen. Berufsfischereigewässer; es gelten die Müritzfischer-Regeln, daher Bewirtschafter-Mindestmaß Aal 55 cm. Nur mit LAV-Jahresangelerlaubnis bzw. Müritzfischer-Erlaubnisschein.