Aal-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 50 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- 50 cm
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO)
- Stand
- Fassung 09.12.2025
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Aal in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?
In Nordrhein-Westfalen besteht für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Aal in Nordrhein-Westfalen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Nordrhein-Westfalen 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Nordrhein-Westfalen
An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.
- Rhein bei Köln Strom · Köln, Rhein-Hauptstrom (ca. Strom-km 688)Schonzeit: 01.10.-01.03. (Rheinhauptstrom) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 3 Aale/Tag (Bewirtschafter)Der Erlaubnisschein der Rheinfischereigenossenschaft gilt für den gesamten Rhein-Hauptstrom in NRW. Anders als sonst in NRW gilt am Hauptstrom eine Aal-Schonzeit vom 01.10. bis 01.03. - sie schützt die im Herbst abwandernden Blankaale auf ihrem Weg zur Sargassosee (EU-Aalverordnung, Aalbewirtschaftungsplan Rheingebiet). Nebengewässer wie Häfen, Altarme und Baggerseen sind vom Schein ausgenommen. Fangbegrenzung: höchstens 3 Aale/Tag.Bewirtschafter: Rheinfischereigenossenschaft im Lande NRW
- Rhein bei Düsseldorf/Duisburg Strom · Düsseldorf bis Duisburg, Niederrhein (ca. Strom-km 744-780)Schonzeit: 01.10.-01.03. (Rheinhauptstrom) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 3 Aale/Tag (Bewirtschafter)Der Düsseldorfer und Duisburger Rheinabschnitt fällt unter denselben Hauptstrom-Erlaubnisschein. Auch hier gilt die EU-bedingte Aal-Schonzeit 01.10.-01.03. zum Schutz der abwandernden Blankaale; ein abends und nachts beangelter Strom mit Buhnenfeldern und Hafeneinfahrten als klassischen Aalplätzen. Die Häfen selbst sind Nebengewässer und nicht im Rhein-Schein enthalten.Bewirtschafter: Rheinfischereigenossenschaft im Lande NRW
- Möhnesee (Möhnetalsperre) Talsperre · Kreis Soest, SauerlandSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe ErlaubnisscheinMit rund 1.037 ha die größte Ruhrverband-Talsperre, vom Ruhrverband bewirtschaftet und besetzt; Aal gehört zu den Hauptfischarten. Da kein Rhein-Hauptstrom, gilt keine Aal-Schonzeit - nur das Landes-Mindestmaß 50 cm. Die Tageslimits des Ruhrverbands betreffen vor allem Raubfische; für Aal die Stückzahlen am Erlaubnisvertrag prüfen. Tief (bis 32 m), Ufer- und Bootsangeln möglich.Bewirtschafter: Ruhrverband (Fischwirtschaft)
- Biggesee (Biggetalsperre) Talsperre · Kreis Olpe, SauerlandSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe ErlaubnisscheinMit 714 ha und bis zu 50 m Tiefe eine der größten Talsperren des Sauerlands, vom Ruhrverband bewirtschaftet. Aal etabliert, gut genährte Fische. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Mindestmaß 50 cm. Für den Biggesee ist ein eigener Erlaubnisvertrag nötig (getrennt von der Listertalsperre). Aalansitz lohnt vor allem in den wärmeren Monaten an Uferkanten.Bewirtschafter: Ruhrverband (Fischwirtschaft)
- Sorpesee (Sorpetalsperre) Talsperre · Sundern, HochsauerlandkreisSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe ErlaubnisscheinTiefe Sauerland-Talsperre des Ruhrverbands, bekannt für Renken und Seeforellen, aber mit etabliertem Aalbestand. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Landes-Mindestmaß 50 cm. Tageslimits gelten primär für Hecht, Zander, Forelle und große Barsche - maßgeblich ist der Erlaubnisschein. Nachtangeln vom Ufer saisonal (01.06.-31.10.) gestattet, was dem nachtaktiven Aal entgegenkommt.Bewirtschafter: Ruhrverband (Fischwirtschaft)
- Baldeneysee Flussstausee (Ruhr) · Essen, RuhrgebietSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe ErlaubnisscheinGrößter der sechs Ruhrstauseen (rund 265 ha), Stauabschnitt der Ruhr in Essen. Bewirtschaftet und regelmäßig besetzt vom Fischereiverein Essen e.V. Sehr artenreich - neben Aal u.a. Barbe, Zander, Hecht, Wels, Rapfen. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Mindestmaß 50 cm. Gast-/Tageskarten am Fischerhaus am See oder online; Details zur Gewässerordnung beachten.Bewirtschafter: Fischereiverein Essen e.V. (mit dem Ruhrverband)
- Rursee (Rurtalsperre mit Obersee) Talsperre · Nationalpark Eifel, Kreise Düren/AachenSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 4 Aale/Tag (Bewirtschafter), max. 20 Fische/TagGroßer Eifelsee im Nationalpark, fischereilich verantwortet von der FPG Rursee e.V. Die Angelbedingungen nennen für Aal ausdrücklich Mindestmaß 50 cm und Schonzeit 'ohne' - keine Aal-Schonzeit, da kein Rheinhauptstrom. Öffentlich belegte Sonderregel: Tageshöchstfangmenge von maximal 4 Aalen und insgesamt höchstens 20 Fischen pro Tag.Bewirtschafter: Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.V. (FPG Rursee)
- Rhein-Herne-Kanal Schifffahrtskanal · Duisburg bis Herne, RuhrgebietSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe ErlaubnisscheinKlassisches Ruhrgebiets-Kanalrevier, vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe bewirtschaftet und gehegt. Da Kanal und kein Rheinhauptstrom, keine Aal-Schonzeit, nur das Landes-Mindestmaß 50 cm. Der LFV setzt in den Kanälen gezielt Jungaale ein, weil naturnahe Laichstrukturen fehlen - der Aalbestand wird aktiv durch Besatz gestützt. Tagesscheine im regionalen Angelfachhandel.Bewirtschafter: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
- Wesel-Datteln-Kanal Schifffahrtskanal · Wesel bis Datteln, Niederrhein / nördliches RuhrgebietSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe ErlaubnisscheinRund 60 km langer Kanal vom Rhein bei Wesel bis Datteln, einer der vier vom LFV Westfalen und Lippe bewirtschafteten Kanäle. Neben Friedfisch und Zander gehört der Aal zum festen Bestand - der Verband besetzt die Kanäle ausdrücklich auch mit Jungaalen. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Mindestmaß 50 cm. Günstige Tageskarten an regionalen Verkaufsstellen.Bewirtschafter: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
- Dortmund-Ems-Kanal Schifffahrtskanal · Dortmund nordwärts Richtung MünsterlandSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe ErlaubnisscheinLanggestreckter Kanal ab Dortmund, ebenfalls vom LFV Westfalen und Lippe bewirtschaftet. Hauptfischarten sind Rotauge, Brasse, Karpfen, Schleie, Barsch, Zander und Aal. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Landes-Mindestmaß 50 cm. Wie bei den anderen LFV-Kanälen wird der Aalbestand durch gezielten Jungaal-Besatz gestützt.Bewirtschafter: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.