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Schonzeit & Mindestmaß

Aland-Schonzeit in Hamburg

In Hamburg gibt es für den Aland weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2026
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
2026
Wichtig für Hamburg: In der Landes-Fischereiverordnung nicht als Art geführt - keine gesetzliche Schonzeit/kein Mindestmaß. Bewirtschafter können strenger sein.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aland während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aland-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aland in Hamburg Schonzeit?

In Hamburg besteht für den Aland in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (angelmagazin.de - Schonzeiten Hamburg). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aland in Hamburg sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Hamburg nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.