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Schonzeit & Mindestmaß

Aland-Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für den Aland in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 25 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2026
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
25 cm
Stand
2026
Wichtig für Mecklenburg-Vorpommern: Mindestmaß 25 cm im Binnengewässer; an der Küste kein Mindestmaß.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aland während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aland-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aland in Mecklenburg-Vorpommern Schonzeit?

In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Aland in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (angelmagazin.de - Schonzeiten Mecklenburg-Vorpommern). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aland in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.