Aland-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Aland in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 25 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- 25 cm
- Rechtsgrundlage
- angelmagazin.de - Schonzeiten Nordrhein-Westfalen
- Stand
- 2026
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aland während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aland-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Aland in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?
In Nordrhein-Westfalen besteht für den Aland in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (angelmagazin.de - Schonzeiten Nordrhein-Westfalen). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Aland in Nordrhein-Westfalen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Nordrhein-Westfalen 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.