Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Berlin
Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Berlin läuft vom 1. Oktober bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 30 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 30. April
- Mindestmaß
- 30 cm
- Stand
- Fassung 2001
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Berlin Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Berlin dauert vom 1. Oktober bis 30. April. Maßgeblich ist die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 zu § 8 Abs. 1.
Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Berlin sein?
Das Mindestmaß beträgt in Berlin 30 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.