Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Mecklenburg-Vorpommern läuft vom 1. Oktober bis 31. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 30 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 31. März
- Mindestmaß
- 30 cm
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung M-V (LALLF)
- Stand
- Stand 2026
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Mecklenburg-Vorpommern Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Mecklenburg-Vorpommern dauert vom 1. Oktober bis 31. März. Maßgeblich ist die Binnenfischereiverordnung M-V (LALLF).
Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Mecklenburg-Vorpommern sein?
Das Mindestmaß beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 30 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Forelle (Bachforelle)-Schonzeit an bekannten Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern
An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.
- Ostseeküste Rügen (Wittow/Schaabe) Küstenrevier (Ostsee) · Nordwest-, Nord- und Ostküste Rügens von Dranske bis Thiessow; Schwerpunkt Halbinsel Wittow und SchaabeSchonzeit: 15.09.-14.12. (Meerforelle Küste) | Mindestmaß: 45 cm (Meerforelle, Landeswert Küste) |Limit: Küstenangelschein; Landesregeln beachtenOffene Ostseeküste mit Riffen, Sandbänken, Tangwäldern und Steilküsten - Watfischen mit Spinn- und Fliegenrute. Großes Größenpotenzial: dokumentierte Meerforellen bis 91 cm / 8,5 kg. Kunstköder eher schwerer (25-28 g).