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Schonzeit & Mindestmaß

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen

Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Nordrhein-Westfalen läuft vom 20. Oktober bis 15. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 09.12.2025
Schonzeit
20. Oktober bis 15. März
Mindestmaß
25 cm
Stand
Fassung 09.12.2025
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Bachforelle als Leitwert; landeseinheitlich, Vereine können strenger sein. Regenbogenforelle nicht geregelt. Seeforelle 20.10.-15.03., 50 cm. Meerforelle ganzjährig geschützt.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Nordrhein-Westfalen dauert vom 20. Oktober bis 15. März. Maßgeblich ist die Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO).

Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Nordrhein-Westfalen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Nordrhein-Westfalen 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit an bekannten Gewässern in Nordrhein-Westfalen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Lenne (Gleierbrück bis Meggen) Salmoniden-Fließgewässer / Fliegenstrecke · Sauerland, Lennestadt (Gleierbrück bis Meggen)
    Schonzeit: 20.10.-15.03. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Malerischer Gebirgsbach, der zum kleinen Fluss wird; rund 8 km Hauptlauf, Nur-Fliege. Leitfisch Bachforelle, dazu Regenbogenforelle, Äsche und Barbe. Naturnaher Wildfischbestand; kapitale Bachforellen belegt, Entnahme nur in einem engen Fenster.
  • Urft (Fliegenstrecke Gemünd) Salmonidenbach / Fliegenstrecke · Eifel, Nationalpark Eifel, Schleiden-Gemünd (Kurpark)
    Schonzeit: 20.10.-15.03. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Strukturreicher Salmonidenbach mit Rauschen, Gumpen und Kleinwehren, rund 3,5-4,5 km Pachtstrecke durch Gemünd. Bachforelle, Äsche (ganzjährig geschützt) und Saibling; gut gewachsene Forellen, Exemplare um und über 40 cm belegt. Gastkarten über das Nationalpark-Tor Gemünd.
  • Ruhr bei Bestwig (Fliegenstrecke) Reines Salmonidengewässer / Nur-Fliege-Strecke · Sauerland, Hochsauerlandkreis, Gemeinde Bestwig (Ruhr-Oberlauf)
    Schonzeit: 20.10.-15.03. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Reines Salmonidenwasser mit kiesigem Bett, ausschließlich Fliegenfischen; Gaststrecke rund 2 km. Bachforelle und Regenbogenforelle als Hauptfische, Äsche vorhanden. Gastkarten-Saison nur Juni bis Mitte September, Voranmeldung nötig.
  • Fischers Park (Wermelskirchen-Dhünn) Forellensee (Put-and-Take) · Bergisches Land, Wermelskirchen-Dhünn
    Schonzeit: keine (Regenbogenforelle im Besatzsee) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Betreiberregeln) |Limit: Fangkarte / Abrechnung des Betreibers
    Sechs Teiche mit frischem Kaltwasser aus der Dhünn (Miet- und Tagesteiche). Hauptfisch Regenbogenforelle, dazu saisonal Lachsforelle, Goldforelle, Bachforelle, Saibling und Stör. Besatz gegen Grundgebühr, klassische Forellensee-Regeln.