raubfischmagazin
Fluss · Unterfranken (Aschaffenburg bis Schweinfurt/Würzburg)

Main (unterfränkischer Abschnitt)

Der Main in Unterfranken ist eine Aal-Ausnahme: Als Teil des Rhein-Einzugsgebiets ist er einer der wenigen bayerischen Flüsse mit natürlichem Aal-Aufstieg. Was das für den Bestand bedeutet und welche Schonzeit hier - anders als im übrigen Bayern - gilt.

Von der Redaktion Stand: Juli 2026
Typ
Fluss
Lage
Unterfranken (Aschaffenburg bis Schweinfurt/Würzburg)
Bundesland
Bayern
Raubfischarten
1
Das Wichtigste in Kürze

Der unterfränkische Main von Aschaffenburg bis Schweinfurt und Würzburg liegt im Rhein-Einzugsgebiet - hier gilt der gesetzliche Aal-Schonzeitrahmen des Rhein-/Maingebiets (1. Oktober bis 31. Dezember, Mindestmaß 50 cm) nach der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz voll. Das ist eine bayerische Besonderheit: Der Main ist einer der wenigen Flüsse des Landes mit natürlichem Aal-Aufstieg über das Rhein-System, sodass hier überhaupt eine geregelte Aal-Fischerei besteht. Trotzdem stützt sich der Bestand stark auf Besatz. In der Salmonidenregion der kleineren Zuflüsse ist der Aal weder zu besetzen noch geschützt - im Main selbst gilt der Landeswert. Bewirtschaftet wird über die Fischereirechtsinhaber und -genossenschaften am Main im Rahmen des Bezirks Unterfranken.

natürlicher Aal-Aufstieg
über das Rhein-System bayerische Ausnahme
Schonzeit 01.10.-31.12.
Rhein-/Maingebiet Mindestmaß 50 cm
Bestand besatzgestützt
trotz Aufstieg Aschaffenburg bis Würzburg

Der Aal-Fluss unter Bayerns Gewässern

Der Main in Unterfranken - von Aschaffenburg über Würzburg bis Schweinfurt - nimmt unter Bayerns Flüssen eine Sonderrolle ein: Er gehört zum Rhein-Einzugsgebiet und ist damit einer der wenigen Flüsse des Landes mit natürlichem Aal-Aufstieg. Während in den Donau-Gewässern kein Aufstieg möglich ist, wandert der Aal über den Rhein bis in den Main. Deshalb gilt hier der Rhein-Schonzeitrahmen - und der Aal ist am Main überhaupt ein geregelter Zielfisch.

Welche Raubfische der Fluss führt

  • Der Aal ist der Charakterfisch - dank Rhein-Anbindung mit natürlichem Aufstieg.
  • Dazu kommen Zander, Hecht und Barsch in den Stauhaltungen.
  • Der Wels hat sich in den wärmeren Abschnitten etabliert.

Angeln am unterfränkischen Main

Bewirtschaftet wird über die Fischereirechtsinhaber und -genossenschaften am Main. Den Aal fischt man im Ansitz mit Tauwurm am Grund. Wichtig ist die Aal-Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember (Mindestmaß 50 cm) - der Rhein-/Maingebiet-Rahmen, der hier anders als im übrigen Bayern voll greift. Erlaubnisscheine und Strecken regeln die jeweiligen Rechteinhaber.

Die Regeln vor dem Angeln prüfen

Am unterfränkischen Main sind die Aal-Schonzeit (01.10.-31.12.) und das Mindestmaß (50 cm) zentral. Die gewässerspezifischen Angaben stehen in der Tabelle unten; den Landesrahmen geben die Schonzeiten in Bayern. Verbindlich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein.

Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits am Main (unterfränkischer Abschnitt)

Fischart Schonzeit Mindestmaß Fanglimit
Aal Schonzeit Bayern → 01.10.-31.12. (Rhein-/Maingebiet) 50 cm siehe Erlaubnisschein

Besonderheiten am Main (unterfränkischer Abschnitt)

  • Aal: Der Main liegt im Rhein-Einzugsgebiet - hier gilt der gesetzliche Aal-Schonzeitrahmen (01.10.-31.12., 50 cm) nach AVBayFiG voll. Der Main ist eines der wenigen bayerischen Gewässer mit natürlichem Aal-Aufstieg über das Rhein-System; trotzdem stützt sich der Bestand stark auf Besatz. In der Salmonidenregion der kleineren Zuflüsse ist der Aal weder zu besetzen noch geschützt - im Main selbst gilt der Landeswert.
Bewirtschafter

Die Regeln am Main (unterfränkischer Abschnitt) setzt Fischereirechtsinhaber/-genossenschaften am Main; Rahmen Bezirk Unterfranken + AVBayFiG. Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.

Häufige Fragen zum Main (unterfränkischer Abschnitt)

Warum ist der Main für den Aal in Bayern besonders?

Weil der Main im Rhein-Einzugsgebiet liegt und damit einer der wenigen bayerischen Flüsse mit natürlichem Aal-Aufstieg über das Rhein-System ist. In den meisten bayerischen Gewässern (Donau-System) gibt es keinen natürlichen Aufstieg. Am Main gilt deshalb der gesetzliche Aal-Schonzeitrahmen des Rhein-/Maingebiets voll: Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember und ein Mindestmaß von 50 cm.

Ist der Aalbestand im unterfränkischen Main natürlich?

Teilweise. Zwar ermöglicht die Anbindung an das Rhein-System einen natürlichen Aal-Aufstieg, doch der Bestand stützt sich trotzdem stark auf Besatz. Die Kombination aus Zuwanderung und Besatz trägt die Aal-Fischerei am Main. In der Salmonidenregion der kleineren Zuflüsse ist der Aal dagegen weder zu besetzen noch geschützt - dort spielt er keine Rolle.

Wer bewirtschaftet den Main in Unterfranken?

Der unterfränkische Main wird über die Fischereirechtsinhaber und Fischereigenossenschaften am Fluss bewirtschaftet, im rechtlichen Rahmen des Bezirks Unterfranken und der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz. Erlaubnisscheine und die genauen Strecken regeln die jeweiligen Rechteinhaber vor Ort; die aallichen Werte (Schonzeit, Maß) folgen dem Rhein-/Maingebiet.