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Schonzeit & Mindestmaß

Rapfen-Schonzeit in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Rapfen in Baden-Württemberg läuft vom 1. März bis 31. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 40 cm. In dieser Zeit darf dem Rapfen nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2022
Schonzeit
1. März bis 31. Mai
Mindestmaß
40 cm
Stand
Fassung 2022
Wichtig für Baden-Württemberg: Schonzeit und Mindestmaß gelten laut Anlage nur in der Donau und ihrem Gewässersystem; im Rhein- und Bodensee-Einzugsgebiet ist der Rapfen nicht mit Schonzeit oder Mindestmaß gelistet.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Rapfen in Baden-Württemberg Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Baden-Württemberg dauert vom 1. März bis 31. Mai. Maßgeblich ist die Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO), Anlage zu § 1.

Wie groß muss ein Rapfen in Baden-Württemberg sein?

Das Mindestmaß beträgt in Baden-Württemberg 40 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Rapfen-Schonzeit an bekannten Gewässern in Baden-Württemberg

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Rhein bei Karlsruhe (Oberrhein) Fluss (Strom) mit Buhnen, Häfen und Restauen · Rechtes Rheinufer BW von Rhein-km 354,65 bis 380,35, Raum Karlsruhe, Hotspot Eggenstein-Leopoldshafen
    Schonzeit: keine (Landeswert; die BW-Rapfenregel gilt nur im Donausystem) | Mindestmaß: kein gesetzliches (im Rheinsystem) |Limit: Rapfen laut Verein zu entnehmen (nicht heimisch); siehe Erlaubnisschein
    Vielgestaltiges Oberrhein-Revier von steinbefestigten Ufern über buhnengesäumte Kiesufer bis zu Restauen; besonders produktiv bei Eggenstein-Leopoldshafen. Rapfen gehören zu den regelmäßigen Zielfischen und werden oberflächennah befischt. Nach Vereinsrichtlinie gilt der Rapfen als nicht heimische Art und ist zu entnehmen. Wichtig: Die BW-Schonzeit/das Mindestmaß für Rapfen gelten nur im Donausystem, am Rhein besteht keine gesetzliche Regelung.
    Bewirtschafter: Anglerverein Karlsruhe e.V.