Rapfen-Schonzeit in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 50 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- 50 cm
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1
- Stand
- Fassung 2016
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Rapfen in Schleswig-Holstein Schonzeit?
In Schleswig-Holstein besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Rapfen in Schleswig-Holstein sein?
Das Mindestmaß beträgt in Schleswig-Holstein 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.