Schonzeit & Mindestmaß
Rapfen-Schonzeit in Niedersachsen
Der Rapfen ist in Niedersachsen ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.
Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 1978
- Schonzeit
- ganzjährig geschützt
- Mindestmaß
- 40 cm
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 2/§ 3
- Stand
- Fassung 1978
Wichtig für Niedersachsen: Rapfen grundsätzlich ganzjährig geschützt (Fangverbot, Artenschutz). Nur in Gewässern, in die er als Besatz eingebracht wurde, fangbar - dann Mindestmaß 40 cm.
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.
Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen
Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.
Häufige Fragen
Wann hat der Rapfen in Niedersachsen Schonzeit?
In Niedersachsen besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 2/§ 3). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Rapfen in Niedersachsen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Niedersachsen 40 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.