Rapfen-Schonzeit in Bremen
In Bremen gibt es für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 40 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- 40 cm
- Rechtsgrundlage
- Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3
- Stand
- Fassung 2011
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Rapfen in Bremen Schonzeit?
In Bremen besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Rapfen in Bremen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Bremen 40 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Rapfen-Schonzeit an bekannten Gewässern in Bremen
An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.
- Bremische Weser (Stadtstrecke Bremen) Fluss / Übergang zur Tideweser · Bremische Weser durch das Stadtgebiet (Überseestadt, Schlachte, Hafenbecken)Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 40 cm (Landeswert) |Limit: siehe ErlaubnisscheinBreite Stadt- und Tideweser mit Hafenbecken und Strömungskanten. Rapfen gehört zum belegten Bestand (dokumentierter Fang 67 cm; im Mindestmaß-Katalog des Fischeramts mit 40 cm geführt). Als kräftiger Oberflächenjäger jagt er an Strömungskanten und Hafeneinfahrten. Hinweis: In Bremen gilt für Hecht, Zander und Barsch eine Raubfisch-Schonzeit (1. Februar bis 15. Mai) mit Spinnfischverbot - der Rapfen selbst ist davon nicht erfasst.Bewirtschafter: Fischeramt Bremen