Rapfen-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Rapfen weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO)
- Stand
- Fassung 09.12.2025
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Rapfen in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?
In Nordrhein-Westfalen besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Rapfen in Nordrhein-Westfalen sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.
Rapfen-Schonzeit an bekannten Gewässern in Nordrhein-Westfalen
An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.
- Rhein bei Köln Fluss (Strom) · Rheinstrecke im Kölner Stadtgebiet, NiederrheinSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinRapfen zählen am Kölner Rhein neben Aal, Barbe, Barsch und Zander zu den häufig gefangenen Arten. In der warmen Jahreszeit jagt der Schied in der Dämmerung an der Oberfläche - schnell geführte Blinker und flach laufende Köder an Buhnenköpfen und Brückenpfeilern reizen die Attacke aus.Bewirtschafter: Rheinfischereigenossenschaft in Nordrhein-Westfalen
- Rhein bei Duisburg (Homberg/Ruhrmündung) Fluss (Strom) mit Hafen- und Mündungsbereich · Niederrhein bei Duisburg, Buhnenfelder Richtung Homberg und Mündungsbereich der RuhrSchonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe ErlaubnisscheinAusgeprägtes Buhnenrevier: Rapfen stehen tagsüber nahe der Buhnenköpfe in den oberen Wasserschichten und lassen sich dort mit leichten Blinkern und Oberflächenködern anwerfen, wenn sie jagen. Das Zusammentreffen von Rhein-Hauptströmung und Ruhrmündung schafft zusätzliche Strömungskanten.Bewirtschafter: Rheinfischereigenossenschaft in Nordrhein-Westfalen