Rapfen-Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 35 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- 35 cm
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung M-V (LALLF)
- Stand
- Stand 2026
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern Schonzeit?
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiverordnung M-V (LALLF)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern sein?
Das Mindestmaß beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 35 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.