Xantener Nord- und Südsee
Der Xantener Nord- und Südsee ist ein großer, klarer Baggersee-Komplex am Niederrhein - rund 245 Hektar, bis 15 Meter tief, mit gutem Welsbestand an Steilkanten und Krautfeldern. Was den See ausmacht und welche Zonen befischbar sind.
- Typ
- Baggersee
- Lage
- Xanten, Niederrhein (Freizeitzentrum Xanten)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Raubfischarten
- 1
Der Xantener Nord- und Südsee am Freizeitzentrum Xanten (Niederrhein) ist ein rund 245 ha großer und bis zu 15 m tiefer Baggersee-Komplex aus dem Kiesabbau. Als großer, klarer See erwärmt er sich im Sommer gut und bietet Welsen Standplätze an den Steilkanten und Krautfeldern. Der Rheinische Fischereiverband von 1880 hat die Seen gepachtet. Für den Wels gibt es kein gesetzliches Mindestmaß. Wichtig: Befischbar sind nur freigegebene Uferzonen - der See wird intensiv für Freizeit und Wassersport genutzt, weshalb die Gewässerkarte mit den zulässigen Angelbereichen unbedingt zu beachten ist.
Ein großer Baggersee-Komplex am Niederrhein
Der Xantener Nord- und Südsee gehört zum Freizeitzentrum Xanten am Niederrhein - ein rund 245 Hektar großer, bis 15 Meter tiefer Baggersee-Komplex, entstanden aus dem Kiesabbau. Das klare Wasser erwärmt sich im Sommer gut, und die Steilkanten und Krautfelder bieten dem Wels ideale Standplätze. Der Rheinische Fischereiverband von 1880 hat die Seen gepachtet - ein großes, zugängliches Revier, in dem allerdings nur die freigegebenen Uferzonen befischt werden dürfen.
Welche Raubfische der See führt
- Der Wels ist der Charakterfisch - an Steilkanten und Krautfeldern im warmen Wasser.
- Dazu kommen Hecht und Zander an den Kiesbank-Kanten.
- Der Barsch und der Aal gehören zum Bestand des Baggersees.
Angeln am Xantener See
Bewirtschafter ist der Rheinische Fischereiverband von 1880. Den Wels befischt man im Ansitz mit großem Köderfisch an den Steilkanten und Krautfeldern. Wichtig: Nur die freigegebenen Uferzonen sind befischbar - die Gewässerkarte und die See- und Uferordnung sind zu beachten.
Die Regeln vor dem Angeln prüfen
Am Xantener Nord- und Südsee sind die freigegebenen Uferzonen und die See- und Uferordnung zentral. Die gewässerspezifischen Angaben stehen in der Tabelle unten; den Landesrahmen geben die Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen. Verbindlich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein.
Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits am Xantener Nord- und Südsee
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Fanglimit |
|---|---|---|---|
| Wels Schonzeit Nordrhein-Westfalen → | keine (Landeswert) | kein gesetzliches | siehe Erlaubnisschein / See- und Uferordnung |
Besonderheiten am Xantener Nord- und Südsee
- Wels: Rund 245 ha Wasserfläche und bis zu 15 m tief - ein großer, klarer Baggersee-Komplex aus dem Kiesabbau, der sich im Sommer gut erwärmt und Welsen Standplätze an den Steilkanten und Krautfeldern bietet. Der Rheinische Fischereiverband hat die Seen gepachtet; befischbar nur freigegebene Uferzonen (Gewässerkarte beachten).
Die Regeln am Xantener Nord- und Südsee setzt Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.. Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.
Häufige Fragen zum Xantener Nord- und Südsee
Wo stehen die Welse im Xantener Nord- und Südsee?
An den Steilkanten und Krautfeldern. Der rund 245 Hektar große, bis 15 Meter tiefe Baggersee-Komplex erwärmt sich im Sommer gut und bietet dem Waller mit seinen abfallenden Kiesbank-Kanten und Krautzonen ideale Standplätze. Man befischt sie im Ansitz mit großem Köderfisch. Wichtig ist, nur in den freigegebenen Uferzonen zu angeln - die Gewässerkarte weist die zulässigen Bereiche aus, da der See stark für Freizeit und Wassersport genutzt wird.
Darf man überall am Xantener See angeln?
Nein - befischbar sind nur die freigegebenen Uferzonen. Der Xantener Nord- und Südsee ist Teil des Freizeitzentrums Xanten und wird intensiv für Baden und Wassersport genutzt. Deshalb sind die Angelbereiche klar abgegrenzt; die Gewässerkarte des Rheinischen Fischereiverbands weist sie aus. Wer hier angelt, muss die zulässigen Zonen kennen und die See- und Uferordnung beachten.
Wer bewirtschaftet den Xantener Nord- und Südsee?
Der Rheinische Fischereiverband von 1880 hat die Seen gepachtet. Er gibt die Erlaubnisscheine aus und legt die befischbaren Uferzonen fest. Ein amtlicher Fischereischein ist Voraussetzung. Für den Wels gibt es kein gesetzliches Mindestmaß; maßgeblich sind der Erlaubnisschein und die See- und Uferordnung, die auch die Freizeitnutzung des Sees berücksichtigen.